Abfrage von DNA-Daten durch die USA

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Das "Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten" sieht einen automatisierten Abruf von DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten (Fingerabdrücke) durch Behörden der beiden Vertragsstaaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Übermittlung weiterer personenbezogener Daten an diese Behörden vor.

Bitte teilen Sie mir mit
- wie oft bisher automatisierte Abrufe von DNA- und Fingerabdruck-Daten durch die USA erfolgt sind,
- wie oft bisher seitens österreichischer Behörden automatisierte Abrufe von DNA- und Fingerabdruck-Daten bei US-Behörden erfolgt sind,
- wie oft bisher weitere personenbezogene Daten an US-Behörden übermittelt wurden und
- wie oft bisher weitere personenbezogene Daten von US-Behörden an österreichische Behörden übermittelt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2013
  • Frist
    11. April 2013
  • 2 Follower:innen
Andreas Krisch
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Andreas Krisch
Betreff
Datum
14. Februar 2013 12:54
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Das "Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten" sieht einen automatisierten Abruf von DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten (Fingerabdrücke) durch Behörden der beiden Vertragsstaaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Übermittlung weiterer personenbezogener Daten an diese Behörden vor. Bitte teilen Sie mir mit - wie oft bisher automatisierte Abrufe von DNA- und Fingerabdruck-Daten durch die USA erfolgt sind, - wie oft bisher seitens österreichischer Behörden automatisierte Abrufe von DNA- und Fingerabdruck-Daten bei US-Behörden erfolgt sind, - wie oft bisher weitere personenbezogene Daten an US-Behörden übermittelt wurden und - wie oft bisher weitere personenbezogene Daten von US-Behörden an österreichische Behörden übermittelt wurden.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Andreas Krisch Postanschrift Andreas Krisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Krisch
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrte Damen und Herren! In der Beilage darf eine im ho. Bereich eingelangte E-Mail eines Herrn Andreas Kri…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
14. Februar 2013 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren! In der Beilage darf eine im ho. Bereich eingelangte E-Mail eines Herrn Andreas Krisch mit dem Ersuchen um Übernahme in den do. Geschäftsbereich weitergeleitet werden. Mit besten Grüßen
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Krisch! Unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 14. Februar 2013 darf ich Ihnen mitteilen, dass ent…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
21. Februar 2013 15:09
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Krisch! Unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 14. Februar 2013 darf ich Ihnen mitteilen, dass entsprechend den auch verlautbarten gesetzlichen Bestimmungen (Anmerkung: BGLB III vom 31.05.2012 Nr. 89 über das Abkommen zwischen der Regierungen der USA und Österreich über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten) einerseits ein DNA Onlinedatenaustausch bereits gesetzlich generell nicht vorgesehen ist und andererseits dieses Abkommen, ebenfalls entsprechend den angeführten Gesetzesbestimmungen für den Bereich des daktyloskopischen Onlinedatenaustausches nach den Artikeln 7 bis 9, mangels abgeschlossenen und verlautbaren Durchführungsübereinkommens noch nicht in Kraft ist. Aus diesem Grund gab es auch keinerlei Datenaustausch. Anzumerken ist, dass aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012 vorgesehen ist, dass sowohl dem Nationalrat als auch dem Datenschutzrat jährlich ein Bericht über die Anwendung und die Erfahrungen mit diesem Abkommen bereitgestellt wird. Dieser Bericht wird daher nach Inkrafttreten der relevanten Bestimmungen und Aufnahme des operativen Datenaustausches diesen Organen vom Bundesministerium für Inneres bereitgestellt werden und es werden daher, falls sich der Nationalrat dazu entschließt, diesen Bericht auch zu veröffentlichen, Bürgern diese Informationen im bereitgestellten Umfang zugänglich sein. Mit freundlichen Grüßen