Auftraggeber für die Speicherung von Vorratsdaten
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Österreichische Telekommunikationsanbieter müssen seit 01. April 2012 die in § 102a TKG gennanten Vorratsdaten für 6 Monate speichern.
1) Welche natürliche oder juristische Person oder welches Organ ist Auftraggeber für die Speicherung von Vorratsdaten im Sinne von § 4 Z 4 DSG?
2) Welche natürliche oder juristische Person oder welches Organ ist diesbezüglich auskunftspflichtig nach § 26 DSG?
Anfrage erfolgreich
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Datum27. November 2013
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22. Januar 2014
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