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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2018
  • Frist
    11. Mai 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: …
An St. Peter in der Au, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1398]
Datum
16. März 2018 13:51
An
St. Peter in der Au, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
St. Peter in der Au, Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank nochmals für Ihr freundliches Mail. Beiliegend unser Antwortschreiben. V…
Von
St. Peter in der Au, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1398]
Datum
13. April 2018 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank nochmals für Ihr freundliches Mail. Beiliegend unser Antwortschreiben. Vielleicht denken Sie beim nächsten Mal, wenn Sie eine derartige Aktion starten, auch daran, dass wir hier auf den Gemeinden samt und sonders KEINE Juristen sind und, wenn wir mit derartigen Anfragen konfrontiert werden, uns natürlich hilfesuchend an unsere Gemeindevertreterverbände wenden. Gerade in der aktuellen "Datenschutz-Grundverordnungs"-Zeit, in der sich wiederum keiner auskennt und Unsicherheit, was Datenschutz betrifft, gesät wird, ist es nur legitim, dass wir uns absichern. Danke jedenfalls noch einmal dafür, dass Sie unseren grauen, faden und eintönigen Arbeitsalltag durch Ihre Anfrage erhellt und abwechslungsreicher gestaltet haben! Liebe Grüße an Dr. Parycek. Einen schönen Tag wünscht Josef Maderthaner Amtsleiter Marktgemeinde St. Peter in der Au Hofgasse 6 3352 St. Peter in der Au <<E-Mail-Adresse>> www.stpeterau.at www.st-peter-au.gv.at www.schloss-stpeter.at Tel.: +43 (0) 7477 42111-0 Fax: +43 (0) 7477 42111-31 Maderthaner: +43 (0) 7477 42111-16 www.buergerkarte.at Hinweis: Diese Nachricht und allfällige angehängte Dokumente sind vertraulich und nur für den/die Adressaten bestimmt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Adressat sein, ist jede Offenlegung, Weiterleitung oder sonstige Verwendung dieser Information nicht gestattet. In diesem Fall bitten wir, den Absender zu verständigen und die Information zu vernichten. Für Übermittlungsfehler oder sonstige Irrtümer bei Übermittlung besteht keine Haftung.
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