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Zwischenbericht der Volksanwaltschaft zu Vordernberg

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bitte senden Sie mir den Zwischenbericht der Volksanwaltschaft zur Prüfung der Verträge für die "Betriebs- und Bewachungsleistungen im Schubhaftzentrum Vordernberg".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2014
  • Frist
    8. Mai 2014
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
13. März 2014 09:05
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bitte senden Sie mir den Zwischenbericht der Volksanwaltschaft zur Prüfung der Verträge für die "Betriebs- und Bewachungsleistungen im Schubhaftzentrum Vordernberg".
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Da eine Versendung des Zwischenberichtes der Volksanwaltschaft betreffend das Prüfung…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
14. März 2014 15:17
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Da eine Versendung des Zwischenberichtes der Volksanwaltschaft betreffend das Prüfungsverfahren zum Schubhaftzentrum Vordernberg der Volksanwaltschaft vorbehalten ist, darf eine diesbezügliche Kontaktaufnahme mit der Volksanwaltschaft empfohlen werden. Deren Kontaktdaten können unter http://volksanwaltschaft.gv.at/kontakt abgerufen werden. Auf die Veröffentlichung der Volksanwaltschaft betreffend „Zwischenergebnis zu Vordernberg-Prüfungsverfahren“ unter http://volksanwaltschaft.gv.at/aktuelles/news/zwischenergebnis-zu-vordernberg-pruefungsverfahren darf jedoch verwiesen werden. Mit freundlichen Grüßen
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