Quelltext der Bewertungssoftware, die im AMS zum Einsatz kommt um die Perspektiven aller Arbeitslosen in Österreich zu bewerten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz


Im derStandard.at Artikel mit dem Titel:
"AMS bewertet Arbeitslose künftig per Algorithmus"
Link:
"https://derstandard.at/2000089095393/AM…"

ist die Rede von einer neuen Software, die im AMS zum Einsatz kommt, um die Perspektiven aller Arbeitslosen in Österreich zu bewerten.

Ich möchte gerne den Quelltext dieser Software bekommen.

Falls dies nicht möglich ist möchte ich Namen der Software und Hersteller genannt bekommen.

Weiters möchte ich wissen, gibt es ein Audit der Software, die diese Fragen abdeckt:

1.) Wird vor Einsatz der Daten ein Daten-Integritäts-Check durchgeführt

Erklärung: Es gibt Vorurteile und Klischees, die sich negativ auf die Einstellung von Personen auswirken, wird sichergestellt, dass diese Vorhandenen Provleme zum Trainieren eines Systems herangezogen werden, das diese Probleme dann reproduziert?

2.) Was sind die Erfolgsdefinitionen der Software?
Erklärung: Sofern der Einzige Erfolgsfaktor wäre, dass die Person eine Vollzeitanstellung erreicht kann das bedeuten, dass Alleinerzieherinnen oder Personen mit Betreuungspflichten (vor allem Frauen), Personen mit Chronischen Krankheiten - niedriger gewertet werden würden und von der Software benachteiligt würden

3.) Genauigkeit der Software: Wie oft erzeugt die Software Fehler? Welche Gruppen von Personen sind besonders von Fehlern betroffen? Können Fehler gemeldet werden und wie schnell werden diese Fehler in neue Versionen eingebaut?

4.) Langzeitauswirkungen:
Wenn Personen Ausbildungen verweigert werden kann dies Feedback-Loops erzeugt werden. Personen werden demotiviert, werden solche Motivationsfaktoren in der Software dargestellt und gibt es hierfür Gegenmaßnahmen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Oktober 2018
  • Frist
    6. Dezember 2018
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Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Quelltext der Bewertungssoftware, die im AMS zum Einsatz kommt um die Perspektiven aller Arbeitslosen in Österreich zu bewerten [#1635]
Datum
11. Oktober 2018 15:47
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im derStandard.at Artikel mit dem Titel: "AMS bewertet Arbeitslose künftig per Algorithmus" Link: "https://derstandard.at/2000089095393/AMS-bewertet-Arbeitslose-kuenftig-per-Algorithmus" ist die Rede von einer neuen Software, die im AMS zum Einsatz kommt, um die Perspektiven aller Arbeitslosen in Österreich zu bewerten. Ich möchte gerne den Quelltext dieser Software bekommen. Falls dies nicht möglich ist möchte ich Namen der Software und Hersteller genannt bekommen. Weiters möchte ich wissen, gibt es ein Audit der Software, die diese Fragen abdeckt: 1.) Wird vor Einsatz der Daten ein Daten-Integritäts-Check durchgeführt Erklärung: Es gibt Vorurteile und Klischees, die sich negativ auf die Einstellung von Personen auswirken, wird sichergestellt, dass diese Vorhandenen Provleme zum Trainieren eines Systems herangezogen werden, das diese Probleme dann reproduziert? 2.) Was sind die Erfolgsdefinitionen der Software? Erklärung: Sofern der Einzige Erfolgsfaktor wäre, dass die Person eine Vollzeitanstellung erreicht kann das bedeuten, dass Alleinerzieherinnen oder Personen mit Betreuungspflichten (vor allem Frauen), Personen mit Chronischen Krankheiten - niedriger gewertet werden würden und von der Software benachteiligt würden 3.) Genauigkeit der Software: Wie oft erzeugt die Software Fehler? Welche Gruppen von Personen sind besonders von Fehlern betroffen? Können Fehler gemeldet werden und wie schnell werden diese Fehler in neue Versionen eingebaut? 4.) Langzeitauswirkungen: Wenn Personen Ausbildungen verweigert werden kann dies Feedback-Loops erzeugt werden. Personen werden demotiviert, werden solche Motivationsfaktoren in der Software dargestellt und gibt es hierfür Gegenmaßnahmen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Andreas Czák <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Info & DSGVO an Hrn. Andreas Czák Quelltext Bewertungssoftware, die im AMS.. [20181012-074549396/20181012-090…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Info & DSGVO an Hrn. Andreas Czák Quelltext Bewertungssoftware, die im AMS.. [20181012-074549396/20181012-090712117]
Datum
12. Oktober 2018 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Czák! Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) eingelangt und wird umgehend durch das Bürgerinnen- und Bürgerservice bearbeitet. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Informationen zur gegenständlichen Datenverarbeitung zukommen lassen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG) sowie des Auskunftspflichtgesetzes zum Zweck der Informationstätigkeit einschließlich automatisationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Dokumente bzw. Daten, die im Rahmen der Tätigkeit des Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK verarbeitet werden, gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen. Ihre Daten werden daher für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem letzten Bearbeitungsvorgang bei uns gespeichert. Sie können ohne Rechtsnachteil frei entscheiden, ob Sie an der Datenerhebung mitwirken; eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten besteht nicht. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) haben. Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungsfristen und Verwendungszwecke werden dadurch nicht berührt. Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend der vorliegenden Datenverarbeitung. Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at) ausüben. Datenschutzbeauftragter des BMASGK ist Mag. Florian Reininger, Stubenring 1, 1010 Wien; <<E-Mail-Adresse>> Die gesamte Verordnung finden Sie im Webangebot der Europäischen Union unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Czák! Da Ihre Anfrage einen sehr speziellen Themenbereich betrifft, wird sie direkt an den Vors…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Ihre Anfrage: Quelltext der Bewertungssoftware, die im AMS zum Einsatz kommt um die Perspektiven aller Arbeitslosen in Österreich zu bewerten
Datum
15. Oktober 2018 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Czák! Da Ihre Anfrage einen sehr speziellen Themenbereich betrifft, wird sie direkt an den Vorstand des AMS mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage an Bürgerservice Sozialministerium vom 11.10.2018 "Quelltext ....." Sehr geehrter Herr Czák, das Bun…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Ihre Anfrage an Bürgerservice Sozialministerium vom 11.10.2018 "Quelltext ....."
Datum
29. Oktober 2018 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Czák, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat uns ihre Anfrage betreffend "Quelltext der Bewertungssoftware ...." vom 11. Oktober 2018 mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Zu ihren Fragen folgende Auskünfte: Eine detaillierte Beschreibung des Modells finden sie unter dem öffentlich zugänglichen link: https://www.ams-forschungsnetzwerk.at/deutsch/publikationen/Bibshow.asp?id=12630 Wie sie der Beschreibung entnehmen können, handelt es sich nicht um eine spezielle Software, sondern um ein ökonometrisches Prognose-Modell eines anerkannten Wirtschaftsforschungsinstituts, das auf Basis eine Vielzahl von Variablen die Beschäftigungschancen von arbeitsuchenden Personen errechnet. Erläuterungen zu ihren einzelnen Fragen (verwendeten Daten, Daten-Checks, Erfolgsdefinition und Genauigkeit) finden sie in der detaillierten Beschreibung. Motivationsfaktoren werden nicht explizit ermittelt, sondern fließen nur indirekt ein. Zentral für den zukünftigen Einsatz des Modells ist, dass nicht das Modellalgorithmus sondern die BeraterInnen des Arbeitsmarktservice letztlich darüber entscheiden, wie gut die Arbeitsmarktchancen einer Person eingeschätzt werden. Der Algorithmus dient dabei der Unterstützung der BeraterInnen des Arbeitsmarktservice. Ergänzend zur computerunterstützten Datenauswertung wird es Aufgabe der BeraterInnen sein, nicht in den Algorithmus einbezogenen Dimensionen wie etwa die Motivation, spezifische persönliche Lebensumstände sowie die Wirksamkeit allfälliger Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen abzuschätzen, um zu einer endgültigen Einschätzung der Chancen am Arbeitsmarkt zu gelangen. Mit freundlichen Grüßen