Kostentransparenz für Strafregisterbescheinigungen
Sehr geehrteAntragsteller/in
Wie meinerseits festgestellt werden konnte, werden seit kurzem seitens Ihrer Dienststellen die Vergebührung der Strafregisterbescheinigungen (Kinder- und Jugendfürsorge - KJF) anders gehandhabt. Begründet wird dies mit der Datenschutz-Grundverordnung, welche aber bereits Ende Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Was genau hat sich in den letzten Wochen/Monaten an der Vergebührung von Strafregisterbescheinigungen verändert und warum?
2) Warum ist diese Veränderung erst jetzt eingetreten und nicht mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung?
3) Aus Transparenzgründen wird gebeten, die damaligen und aktuellen Kosten für folgende Anträge vorzuberechnen:
- Allgemeine Strafregisterbescheinigung (inkl. Zeugnisgebühr)
- Strafregisterbescheinigung (ohne Zeugnisgebühr)
- Strafregisterbescheinigung ehrenamtlich (ohne Zeugnisgebühr)
- Strafregisterbescheinigung gemäß NeuFöG
- Strafregisterbescheinigung KJF (beruflich)
- Strafregisterbescheinigung KJF (eherenamtlich)
- Strafregisterbescheinigung + Strafregisterbescheinigung KJF (beruflich)
- Strafregisterbescheinigung + Strafregisterbescheinigung KJF (ehrenamtlich)
4) Welche Dienststellen wurden über die Veränderung informiert?
5) Wann wurden die Dienststellen über die Veränderung informiert?
6) Wird die Vergebührung in jedem Wiener Polizeikommissariat gleich gehandhabt?
7) Welche Möglichkeiten haben Antragsteller, wenn diese der Auffassung sind, dass die Vergebührung falsch vorgenommen wurde?
8) Inwieweit wurden die Kostenänderungen mit dem Finanzministerium akkordiert?
9) Sind die voraussichtlichen Mehreinnahmen einschätzbar?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum30. November 2018
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25. Januar 2019
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