Betreffend des unabhägigen Audits beim Bundestrojaner (Überwachung verschlüsselter Nachrichten)

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In den Erläuterungen zum Bundestrojaner (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018) Seite 13 ( https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX… ) heißt es: "Bedenken zur technischen Umsetzbarkeit Rechnung tragend, ist vorgesehen, ein unabhängiges Audit der Programmarchitektur durchzuführen. Dieses soll sowohl die Beschränkung des Programms auf die gesetzlich vorgesehenen Funktionen und die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Maßnahmen sicherstellen als auch die berechtigten Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen des Staates berücksichtigen."

Daher beantrage ich hiermit gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wurde schon entschieden, von wem dieses unabhängige Audit durchgeführt wird? Wenn nein, wann wird dies entschieden?
2) Durch welches Verfahren wurde bzw. wird der Auftrag, das unabhängige Audit durchzuführen, vergeben?
3) Wer wird dieses unabhängige Audit durchführen?
4) Werden die Ergebnisse des unabhängige Audits veröffentlicht?
5) Ist geplant, sowohl Technikerinnen und Techniker als auch Juristinnen und Juristen an dem unabhängigen Audit zu beteiligen?
6) Was wäre die weitere Vorgangsweise, wenn bis zum 1. April 2020 (Inkrafttreten des Bundestrojaners) keine Software den rechtlichen Anforderungen genügen sollte?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
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Erwin Ernst Steinhammer
In den Erläuterungen zum Bundestrojaner (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018) Seite 13 ( https://www.parlament.…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Betreffend des unabhägigen Audits beim Bundestrojaner (Überwachung verschlüsselter Nachrichten) [#1673]
Datum
2. Januar 2019 20:05
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
In den Erläuterungen zum Bundestrojaner (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018) Seite 13 ( https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00017/fname_682032.pdf ) heißt es: "Bedenken zur technischen Umsetzbarkeit Rechnung tragend, ist vorgesehen, ein unabhängiges Audit der Programmarchitektur durchzuführen. Dieses soll sowohl die Beschränkung des Programms auf die gesetzlich vorgesehenen Funktionen und die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Maßnahmen sicherstellen als auch die berechtigten Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen des Staates berücksichtigen." Daher beantrage ich hiermit gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wurde schon entschieden, von wem dieses unabhängige Audit durchgeführt wird? Wenn nein, wann wird dies entschieden? 2) Durch welches Verfahren wurde bzw. wird der Auftrag, das unabhängige Audit durchzuführen, vergeben? 3) Wer wird dieses unabhängige Audit durchführen? 4) Werden die Ergebnisse des unabhängige Audits veröffentlicht? 5) Ist geplant, sowohl Technikerinnen und Techniker als auch Juristinnen und Juristen an dem unabhängigen Audit zu beteiligen? 6) Was wäre die weitere Vorgangsweise, wenn bis zum 1. April 2020 (Inkrafttreten des Bundestrojaners) keine Software den rechtlichen Anforderungen genügen sollte? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Ihre Anfrage "Betreffend der Trennung von Kommunikations - und sonstigen Daten beim Bundestrojaner (Überwachung ve…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage "Betreffend der Trennung von Kommunikations - und sonstigen Daten beim Bundestrojaner (Überwachung verschlüsselter Nachrichten)" [#1671]
Datum
27. Februar 2019 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steinhammer! Zu Ihrer Anfrage vom 2. Jänner 2019 betreffend den unabhängigen Audit beim Bundestrojaner (Überwachung verschlüsselter Nachrichten) geben das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz bekannt, dass sich die Anfrage auf derzeit noch nicht in Kraft befindliche gesetzliche Bestimmungen bezieht. Im Hinblick auf die Legisvakanz (die Regelungen betreffend die Ermittlungsmaßnahme der Überwachung verschlüsselter Nachrichten wird erst in mehr als dreizehn Monaten in Kraft treten) wird derzeit an den technischen und personellen Vorkehrungen zur Durchführung der vorgeschlagenen neuen Ermittlungsmaßnahme gearbeitet. Die Anordnung, gerichtliche Bewilligung und Durchführung einer Überwachung verschlüsselter Nachrichten wird nur zulässig sein, wenn die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen (auch jene der Programmarchitektur) erfüllt sind. Mit freundlichen Grüßen