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Stellenbesetzung im BVT
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Im Dezember 2017 wurde in der Abteilung II/BVT/3 die Planstelle eines Hauptreferenten mit Frau E. W., BSc besetzt. Für die Stelle hatte sich auch Herr A. N., MMSc beworben, Frau W. wurde ihm jedoch vorgezogen.
Auf Basis welcher Kriterien wurde das Bewerbungsverfahren zugunsten von Frau W. entschieden? Warum erfüllen lt. Abteilungsleiter Mag. P. in Großbritannien erworbene Masterstudien nicht die Kriterien für in Österreich abgeschlossene Bachelorstudien? Werden Studienabschlüsse aus dem EU-Ausland vom BMI bzw. im öffentlichen Dienst generell nicht anerkennt? Welche Richtlinien zur Beurteilung gibt es diesbezüglich?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum19. Februar 2019
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16. April 2019
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