Anfrage zur Kinderbetreuung durch Tagesmütter

In Oberösterreich gibt es für Kinder unter 3 Jahren die Betreuungsmöglichkeit in Krabbelgruppen und bei Tagesmüttern. Bei beiden Varianten zahlen Eltern einen gesetzlich geregelten Kostenbeitrag.

1) Dürfen sich Eltern frei entscheiden die Betreuung durch eine Tagesmutter zu nutzen, wenn sie einen Tagesmutter-Platz und Bedarf dafür (Berufstätigkeit) haben?

2) Muss die Nutzung der Tagesmutter Betreuung erst von der Gemeinde genehmigt werden ('Gemeindebestätigung' um einen Vertrag mit dem Tagesmutter-Verein abzuschließen)?

3) Wenn eine Gemeindebestätigung notwendig ist: Darf die Gemeinde die Bearbeitung/Unterschrift wochenlang verzögern (weil angeblich nur eine Mitarbeiterin im Namen der Gemeinde unterschreiben kann, die aber 3 Wochen auf Urlaub ist)?

4) Darf die Gemeinde die Nutzung eines Tagesmutter Platzes verhindern/verbieten (durch Verweigerung der Unterschrift bzw. Verweigerung den Gemeindeanteil zu zahlen) um die Nutzung einer gemeindeeigenen Krabbelgruppe zu erzwingen?

5) Darf die Gemeinde entscheiden, dass das Kind in einer Krabbelgruppe (Großgruppe) betreut werden muss (durch Blockieren der Tagesmutter Betreuung)?

6) Die gesetzlich geregelten Kostenbeiträge für Tagesmütter bewegen sich im Bereich 50 cent (geringes Familieneinkommen) bis ca. 3,50 eur pro Stunde (hohes Einkommen).
Ist es für Tagesmütter-Vereine zulässig von Eltern einen deutlich höheren Betrag von knapp 9 eur pro Stunde ("Selbstzahler") zu fordern, wenn keine 'Gemeindebestätigung' durch die Eltern vorgelegt wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2019
  • Frist
    28. April 2019
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Information…
An Landesregierung Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage zur Kinderbetreuung durch Tagesmütter [#1698]
Datum
3. März 2019 17:46
An
Landesregierung Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
In Oberösterreich gibt es für Kinder unter 3 Jahren die Betreuungsmöglichkeit in Krabbelgruppen und bei Tagesmüttern. Bei beiden Varianten zahlen Eltern einen gesetzlich geregelten Kostenbeitrag. 1) Dürfen sich Eltern frei entscheiden die Betreuung durch eine Tagesmutter zu nutzen, wenn sie einen Tagesmutter-Platz und Bedarf dafür (Berufstätigkeit) haben? 2) Muss die Nutzung der Tagesmutter Betreuung erst von der Gemeinde genehmigt werden ('Gemeindebestätigung' um einen Vertrag mit dem Tagesmutter-Verein abzuschließen)? 3) Wenn eine Gemeindebestätigung notwendig ist: Darf die Gemeinde die Bearbeitung/Unterschrift wochenlang verzögern (weil angeblich nur eine Mitarbeiterin im Namen der Gemeinde unterschreiben kann, die aber 3 Wochen auf Urlaub ist)? 4) Darf die Gemeinde die Nutzung eines Tagesmutter Platzes verhindern/verbieten (durch Verweigerung der Unterschrift bzw. Verweigerung den Gemeindeanteil zu zahlen) um die Nutzung einer gemeindeeigenen Krabbelgruppe zu erzwingen? 5) Darf die Gemeinde entscheiden, dass das Kind in einer Krabbelgruppe (Großgruppe) betreut werden muss (durch Blockieren der Tagesmutter Betreuung)? 6) Die gesetzlich geregelten Kostenbeiträge für Tagesmütter bewegen sich im Bereich 50 cent (geringes Familieneinkommen) bis ca. 3,50 eur pro Stunde (hohes Einkommen). Ist es für Tagesmütter-Vereine zulässig von Eltern einen deutlich höheren Betrag von knapp 9 eur pro Stunde ("Selbstzahler") zu fordern, wenn keine 'Gemeindebestätigung' durch die Eltern vorgelegt wird?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Oberösterreich
GEFT-2017-151981/391, Ihre Anfrage zum Thema Kinderbetreuung bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern und Wahlfreiheit d…
Von
Landesregierung Oberösterreich
Betreff
GEFT-2017-151981/391, Ihre Anfrage zum Thema Kinderbetreuung bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern und Wahlfreiheit der Betreuungsform
Datum
12. März 2019 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Monika Stocker Amt der Oö. Landesregierung Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit Abteilung Gesellschaft 4021 Linz * Bahnhofplatz 1 Tel.: (+43 732) 77 20-157 18 Fax: (+43 732) 77 20-211787 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at<http://www.land-oberoesterreich.gv.at/> Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/datenschutz.htm