Anfrage zur Kinderbetreuung durch Tagesmütter
In Oberösterreich gibt es für Kinder unter 3 Jahren die Betreuungsmöglichkeit in Krabbelgruppen und bei Tagesmüttern. Bei beiden Varianten zahlen Eltern einen gesetzlich geregelten Kostenbeitrag.
1) Dürfen sich Eltern frei entscheiden die Betreuung durch eine Tagesmutter zu nutzen, wenn sie einen Tagesmutter-Platz und Bedarf dafür (Berufstätigkeit) haben?
2) Muss die Nutzung der Tagesmutter Betreuung erst von der Gemeinde genehmigt werden ('Gemeindebestätigung' um einen Vertrag mit dem Tagesmutter-Verein abzuschließen)?
3) Wenn eine Gemeindebestätigung notwendig ist: Darf die Gemeinde die Bearbeitung/Unterschrift wochenlang verzögern (weil angeblich nur eine Mitarbeiterin im Namen der Gemeinde unterschreiben kann, die aber 3 Wochen auf Urlaub ist)?
4) Darf die Gemeinde die Nutzung eines Tagesmutter Platzes verhindern/verbieten (durch Verweigerung der Unterschrift bzw. Verweigerung den Gemeindeanteil zu zahlen) um die Nutzung einer gemeindeeigenen Krabbelgruppe zu erzwingen?
5) Darf die Gemeinde entscheiden, dass das Kind in einer Krabbelgruppe (Großgruppe) betreut werden muss (durch Blockieren der Tagesmutter Betreuung)?
6) Die gesetzlich geregelten Kostenbeiträge für Tagesmütter bewegen sich im Bereich 50 cent (geringes Familieneinkommen) bis ca. 3,50 eur pro Stunde (hohes Einkommen).
Ist es für Tagesmütter-Vereine zulässig von Eltern einen deutlich höheren Betrag von knapp 9 eur pro Stunde ("Selbstzahler") zu fordern, wenn keine 'Gemeindebestätigung' durch die Eltern vorgelegt wird?
Anfrage erfolgreich
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Datum3. März 2019
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28. April 2019
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