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Nebeneinkuenfte Universitaetsprofessoren

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Durchschnittliche Nebeneinkuenfte von ordentlichen sowie ausserordentlichen Hochschullehrenden der Universitaet Wien, der Wirtschaftsuniversitaet Wien und der Meduni Wien - Im Mittel.
Gibt es ein Register fuer Nebeneinkuenfte?
In welchen Faechern und fuer welche Taetigkeiten werden die hoechsten Nebeneinkuenfte erworben?
Eine Aufschluesselung von Einkommen aus Nebeneinkuenften unterteilt nach Universitaeten und nach monatlichem Bruttoeinkommen aus Nebeneinkuenften. Nach den Kategorien: 1-1000 Euro Bruttomonatseinkommen. 1001-2000, 2001-3000, 3001-4000, 4001-5000, 5001-6000, 6001-7000, 7001-8000, 8001-9000, 9001-10000 und mehr als 10000 Euro.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. März 2014
  • Frist
    26. Mai 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
31. März 2014 21:12
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Durchschnittliche Nebeneinkuenfte von ordentlichen sowie ausserordentlichen Hochschullehrenden der Universitaet Wien, der Wirtschaftsuniversitaet Wien und der Meduni Wien - Im Mittel. Gibt es ein Register fuer Nebeneinkuenfte? In welchen Faechern und fuer welche Taetigkeiten werden die hoechsten Nebeneinkuenfte erworben? Eine Aufschluesselung von Einkommen aus Nebeneinkuenften unterteilt nach Universitaeten und nach monatlichem Bruttoeinkommen aus Nebeneinkuenften. Nach den Kategorien: 1-1000 Euro Bruttomonatseinkommen. 1001-2000, 2001-3000, 3001-4000, 4001-5000, 5001-6000, 6001-7000, 7001-8000, 8001-9000, 9001-10000 und mehr als 10000 Euro.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
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