Online-Zugriff auf das IDR - Lichtbild-Abfrage, DSGVO Art. 9 - PAD/19/00566857/001/VStV

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Besteht ein Online-Zugang auf das Identitätsdokumentenregister (IDR) in Dienststellen der LPD Wien, der über die Verifizierung der Gültigkeit von Reisedokumenten hinausgeht ?

Wenn ja:
1) Welche Daten über Reisedokumente können seitens der LPD Wien abgefragt werden? Kann ein Lichtbild abgerufen werden?

Es besteht die Vermutung, dass doch eine Abfragemöglichkeit für Lichtbilder besteht, da im Protokoll PAD/19/00566857/001/VStV von einer "IDR-Lichtbildanfrage" gesprochen wird, eine solche Möglichkeit jedoch gem. Anfragebeantwortung seitens der Abteilung IV/2 vom 21.12.2018 nicht existieren sollte:
https://fragdenstaat.at/anfrage/abfrage…

Anfragebeantwortung:
"Die Abfragen schließen keine biometrischen Daten (wie Lichtbilder, Fingerabdrücke usw.) ein."

versus

PAD/19/00566857/001/VStV:
"Die durchgeführte IDR-Lichtbild Abfrage (Reisepass) konnte die Identität von Frau S. bestätigen"

2) Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht diese automatisierte Übermittlung? Gilt diese Rechtsgrundlage nur für gerichtlich strafbare Handlungen (Kriminalpolizei) oder auch bei allgemeinen Aufgaben, z.b. Verwaltungsübertretungen?

3) Welche Dienststellen haben die Befugnis, auch biometrische Daten abzurufen?

4) Existiert ein vorgelagerter und nachgelagerter Rechtsschutz für die betroffenen Person und wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet? (z.b. Kontrolle durch Rechtsschutzbeauftragten)

5) Wird diese Verarbeitung seitens des BMI bzw. der LPD Wien gesondert protokolliert?
(mir ist bekannt, dass in bestimmten Registern bei Zugriff über Services nicht immer direkt personenbezogene Kennungen (bPK/Portaluser) protokolliert werden, sondern teilweise generische Gruppen/Dienststellen-Kennungen und eine personenbezogene Protokollierung nur auf der Anfragerseite, also auf BMI-Seite, stattfindet)

Die Auskünfte werden in einem datenschutzrechtlichen Verfahren als Beweismittel benötigt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Online-Zugriff auf das IDR - Lichtbild-Abfrage, DSGVO Art. 9 - PAD/19/00566857/001/VStV [#1705]
Datum
9. April 2019 01:27
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Besteht ein Online-Zugang auf das Identitätsdokumentenregister (IDR) in Dienststellen der LPD Wien, der über die Verifizierung der Gültigkeit von Reisedokumenten hinausgeht ? Wenn ja: 1) Welche Daten über Reisedokumente können seitens der LPD Wien abgefragt werden? Kann ein Lichtbild abgerufen werden? Es besteht die Vermutung, dass doch eine Abfragemöglichkeit für Lichtbilder besteht, da im Protokoll PAD/19/00566857/001/VStV von einer "IDR-Lichtbildanfrage" gesprochen wird, eine solche Möglichkeit jedoch gem. Anfragebeantwortung seitens der Abteilung IV/2 vom 21.12.2018 nicht existieren sollte: https://fragdenstaat.at/anfrage/abfragemoglichkeiten-in-ekis-bzw-bmi-portalen-zu-inlandischen-reisedokumenten/ Anfragebeantwortung: "Die Abfragen schließen keine biometrischen Daten (wie Lichtbilder, Fingerabdrücke usw.) ein." versus PAD/19/00566857/001/VStV: "Die durchgeführte IDR-Lichtbild Abfrage (Reisepass) konnte die Identität von Frau S. bestätigen" 2) Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht diese automatisierte Übermittlung? Gilt diese Rechtsgrundlage nur für gerichtlich strafbare Handlungen (Kriminalpolizei) oder auch bei allgemeinen Aufgaben, z.b. Verwaltungsübertretungen? 3) Welche Dienststellen haben die Befugnis, auch biometrische Daten abzurufen? 4) Existiert ein vorgelagerter und nachgelagerter Rechtsschutz für die betroffenen Person und wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet? (z.b. Kontrolle durch Rechtsschutzbeauftragten) 5) Wird diese Verarbeitung seitens des BMI bzw. der LPD Wien gesondert protokolliert? (mir ist bekannt, dass in bestimmten Registern bei Zugriff über Services nicht immer direkt personenbezogene Kennungen (bPK/Portaluser) protokolliert werden, sondern teilweise generische Gruppen/Dienststellen-Kennungen und eine personenbezogene Protokollierung nur auf der Anfragerseite, also auf BMI-Seite, stattfindet) Die Auskünfte werden in einem datenschutzrechtlichen Verfahren als Beweismittel benötigt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in