Abfragemöglichkeiten in EKIS bzw. BM.I-Portalen zu inländischen Reisedokumenten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In diesem Beitrag ist die Rede von EKIS-Abfragen zu Reisedokumenten über eine Handy-App durch die neue Polizeieinheit "PUMA":
https://kaernten.orf.at/news/stories/29…

Ich ersuche um
a) genaue Auflistung aller Datenkategorien (z.b. Name, Geburtsdatum, Dokumentennummer, ...), die derzeit über EKIS (bzw. dessen Nachfolgeportal) oder die Handy-App für inländische Reisedokumente (Reisepass und Personalausweis von Österreichischen Staatsbürgern) abgefragt werden können oder die Zusendung einer Musterabfrage mit aus einem Testsystem bzw. Screenshots aus dem Benutzerhandbuch, die keine persönlichen Daten enthalten. Es geht hierbei um die Abfragemöglichkeiten des BM.I, nicht jene der Passbehörden (eine Auskunft der Passbehörde habe ich bereits)
b) Angabe der genauen Stelle, bei der die Daten technisch protokolliert werden (Auftragsverarbeiter) und der Stelle, welche für die Protokolle verantwortlich ist (Verantwortlicher) bzw. bei welcher Bürger erfahren können, wer, wann und weshalb seitens des BM.I auf ihre Passdaten zugegriffen hat. Die mir seitens der MA63 erteilte Auskunft über meine Daten im zentralen und lokalen IDR enthielt leider keine Protokolldaten
c) die Beantwortung der Frage, ob die Online-Abfrage über besagte App bzw. das Portal auch biometrische Daten (Lichtbild) einschliesst, da ich mittlerweile weiss, dass solche Daten bei Passbehörden als Verfahrensdaten gespeichert werden.
d) die Nennung der Firma, welche besagte Kontroll-Handy-App entwickelt hat
e) die Beantwortung der Frage, ob die Handy-App auch über NFC den kontaktlosen Datenträger (Chip) und dessen digitale Signatur (Passive Authentication), ähnlich wie die Android-App "ReadID" zu überprüfen vermag.
f) die Beantwortung der Frage, ob die Handy-App auch Bilder der fotografierten Reisedokumente an einen Server übermittelt oder nur die Daten der MRZ ausliest ("scannt")

Meine Anfrage bezieht sich nicht auf Asyl-, Fremdenpässe und Aufenthaltsdokumente sondern ausschließlich auf Reisedokumente von Inländern.

Ich weise ich auch darauf hin, dass ich beruflich und privat bedingt umfangreiches Fachwissen über Datenschutz, Datensicherheit, Identitätsdokumente und die Funktionsweise von IT-Systemen der öffentlichen Verwaltung besitze, daher ersuche ich um wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung meiner Anfrage.

Ergebnis der Anfrage

Laut Angaben der Behörde können keine Lichtbilder aus dem IDR abgerufen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2018
  • Frist
    7. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Abfragemöglichkeiten in EKIS bzw. BM.I-Portalen zu inländischen Reisedokumenten [#1640]
Datum
12. Oktober 2018 21:34
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In diesem Beitrag ist die Rede von EKIS-Abfragen zu Reisedokumenten über eine Handy-App durch die neue Polizeieinheit "PUMA": https://kaernten.orf.at/news/stories/2941363/ Ich ersuche um a) genaue Auflistung aller Datenkategorien (z.b. Name, Geburtsdatum, Dokumentennummer, ...), die derzeit über EKIS (bzw. dessen Nachfolgeportal) oder die Handy-App für inländische Reisedokumente (Reisepass und Personalausweis von Österreichischen Staatsbürgern) abgefragt werden können oder die Zusendung einer Musterabfrage mit aus einem Testsystem bzw. Screenshots aus dem Benutzerhandbuch, die keine persönlichen Daten enthalten. Es geht hierbei um die Abfragemöglichkeiten des BM.I, nicht jene der Passbehörden (eine Auskunft der Passbehörde habe ich bereits) b) Angabe der genauen Stelle, bei der die Daten technisch protokolliert werden (Auftragsverarbeiter) und der Stelle, welche für die Protokolle verantwortlich ist (Verantwortlicher) bzw. bei welcher Bürger erfahren können, wer, wann und weshalb seitens des BM.I auf ihre Passdaten zugegriffen hat. Die mir seitens der MA63 erteilte Auskunft über meine Daten im zentralen und lokalen IDR enthielt leider keine Protokolldaten c) die Beantwortung der Frage, ob die Online-Abfrage über besagte App bzw. das Portal auch biometrische Daten (Lichtbild) einschliesst, da ich mittlerweile weiss, dass solche Daten bei Passbehörden als Verfahrensdaten gespeichert werden. d) die Nennung der Firma, welche besagte Kontroll-Handy-App entwickelt hat e) die Beantwortung der Frage, ob die Handy-App auch über NFC den kontaktlosen Datenträger (Chip) und dessen digitale Signatur (Passive Authentication), ähnlich wie die Android-App "ReadID" zu überprüfen vermag. f) die Beantwortung der Frage, ob die Handy-App auch Bilder der fotografierten Reisedokumente an einen Server übermittelt oder nur die Daten der MRZ ausliest ("scannt") Meine Anfrage bezieht sich nicht auf Asyl-, Fremdenpässe und Aufenthaltsdokumente sondern ausschließlich auf Reisedokumente von Inländern. Ich weise ich auch darauf hin, dass ich beruflich und privat bedingt umfangreiches Fachwissen über Datenschutz, Datensicherheit, Identitätsdokumente und die Funktionsweise von IT-Systemen der öffentlichen Verwaltung besitze, daher ersuche ich um wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung meiner Anfrage.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Abfragemöglichkeiten in EKIS bzw. BM.I-Portalen zu inländischen Rei…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Abfragemöglichkeiten in EKIS bzw. BM.I-Portalen zu inländischen Reisedokumenten [#1640]
Datum
18. Dezember 2018 15:07
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Abfragemöglichkeiten in EKIS bzw. BM.I-Portalen zu inländischen Reisedokumenten" vom 12.10.2018 (#1640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunftsbegehren wird wie folgt beantwortet: Zu Frage a) Es werden mittels „Ha…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in: Abfragemöglichkeiten in EKIS bzw. BM.I-Portalen zu inländischen Reisedokumenten [#1640]
Datum
21. Dezember 2018 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunftsbegehren wird wie folgt beantwortet: Zu Frage a) Es werden mittels „Handy-App“ oder EKIS (bzw. dessen Nachfolgeportal) keine Abfragen hinsichtlich inländischer Reisedokumente (Reisepass und Personalausweis) im Identitätsdokumentenregister (IDR) durchgeführt. Für die Verwendung in anderen Abfragen werden folgende Daten verwendet, welche aus der MRZ ausgelesen oder händisch eingegeben wurden: · Nachname · Vorname · Geburtsdatum · Geschlecht · Optional: Dokumentennummer zu Frage b) Die technische Verantwortung obliegt der Abteilung IV/2. Für datenschutzrechtliche Belange ist die Abteilung III/7 (Rechtsangelegenheiten und Datenschutz) im Bundesministerium für Inneres zuständig. Anfragen und Auskunftsbegehren sind an die Einlaufstelle des BM.I oder dem Datenschutzbeauftragten zu richten. Sämtliche Kontaktmöglichkeiten werden auf der Homepage (https://www.bmi.gv.at) des Bundesministeriums für Inneres publiziert. zu Frage c) Die Abfragen schließen keine biometrischen Daten (wie Lichtbilder, Fingerabdrücke usw.) ein. zu Frage d) Die „Handy-App“ wurde im BM.I entwickelt. zu Frage e) Über die „Handy-App“ können keine kontaktlosen Datenträger und dessen digitale Signatur ausgelesen werden. zu Frage f) Es werden keine Bilder von fotografierten Reisedokumente gespeichert oder an einen Server übermittelt. Es wird lediglich die MRZ zum Zwecke der Unterstützung bei der Dateneingabe „gescannt“ und die reinen Textdaten für andere Abfragesysteme verwendet. MfG, Mike Fandler Mag. Mike Fandler BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES Leiter der Abteilung IV/2 Berggasse 43 1090 WIEN TEL +43-1 90600-989000 <<E-Mail-Adresse>> www.bmi.gv.at<http://www.bmi.gv.at/>
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Beantwortung Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: Antragsteller/in Antragsteller/in: Abfragemöglichkeiten in EKIS bzw. BM.I-Portalen zu inländischen Reisedokumenten [#1640]
Datum
3. Januar 2019 17:49
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Beantwortung Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>