ArchitektInnenwettbewerb Hitler-Geburtshaus
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
1) Wann wurde der ArchitektInnenwettbewerb veröffentlicht?
2) Bis wann können Einreichungen erfolgen?
3) Wann soll eine Entscheidung getroffen werden?
4) Wird eine "sozial-karitative" oder "behördlich-administrative Nutzung der Liegenschaft“ bevorzugt?
5) Welche Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht https://bmi.gv.at/bmi_documents/1908.pdf sind verpflichtende Vorgaben beim ArchitektInnenwettbewerb?
6) Für wann ist die Realisierung geplant?
7) Wer wird die Kosten dafür übernehmen? In welcher Höhe (Bandbreite) sind die Kosten geplant?
8) Ist Barrierefreiheit gemäß BGStG an diesem Standort herstellbar?
Vielen Dank im Voraus!
Anfrage erfolgreich
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Datum12. August 2019
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7. Oktober 2019
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