ArchitektInnenwettbewerb Hitler-Geburtshaus

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1) Wann wurde der ArchitektInnenwettbewerb veröffentlicht?
2) Bis wann können Einreichungen erfolgen?
3) Wann soll eine Entscheidung getroffen werden?
4) Wird eine "sozial-karitative" oder "behördlich-administrative Nutzung der Liegenschaft“ bevorzugt?
5) Welche Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht https://bmi.gv.at/bmi_documents/1908.pdf sind verpflichtende Vorgaben beim ArchitektInnenwettbewerb?
6) Für wann ist die Realisierung geplant?
7) Wer wird die Kosten dafür übernehmen? In welcher Höhe (Bandbreite) sind die Kosten geplant?
8) Ist Barrierefreiheit gemäß BGStG an diesem Standort herstellbar?

Vielen Dank im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    7. Oktober 2019
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Martin Ladstätter
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Martin Ladstätter
Betreff
ArchitektInnenwettbewerb Hitler-Geburtshaus [#1785]
Datum
12. August 2019 13:01
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Wann wurde der ArchitektInnenwettbewerb veröffentlicht? 2) Bis wann können Einreichungen erfolgen? 3) Wann soll eine Entscheidung getroffen werden? 4) Wird eine "sozial-karitative" oder "behördlich-administrative Nutzung der Liegenschaft“ bevorzugt? 5) Welche Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht https://bmi.gv.at/bmi_documents/1908.pdf sind verpflichtende Vorgaben beim ArchitektInnenwettbewerb? 6) Für wann ist die Realisierung geplant? 7) Wer wird die Kosten dafür übernehmen? In welcher Höhe (Bandbreite) sind die Kosten geplant? 8) Ist Barrierefreiheit gemäß BGStG an diesem Standort herstellbar? Vielen Dank im Voraus!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Ladstätter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Ladstätter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ladstätter
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Ladstätter! Bezugnehmend auf Ihre Zuschrift dürfen wir Ihnen nach Befassung der zuständigen …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
ArchitektInnenwettbewerb Hitler-Geburtshaus [#1785]
Datum
23. September 2019 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ladstätter! Bezugnehmend auf Ihre Zuschrift dürfen wir Ihnen nach Befassung der zuständigen Fachabteilung Folgendes mitteilen: Zu den Fragen 1., 2., 3., 5., 6. und 7: Der Architekturwettbewerb wird derzeit seitens des Bundesministeriums für Inneres initiiert, weshalb keine weiteren Informationen erfolgen können. Sobald sämtliche Eckdaten feststehen, werden diese öffentlich bekannt gegeben. Zu Frage 4: Die Nachnutzungsvariante – „sozial-karitativ“ oder „behördlich-administrativ“ – wird nach Vorliegen der konkreten Umbauvariante entschieden. Zu Frage 8: Ja, die Barrierefreiheit gemäß BGStG ist an diesem Standort herstellbar und es wird die Zielsetzung des § 1 BGStG gewährleistet werden. Mit freundlichen Grüßen