Schaffung von Barrierefreiheit gemäß BGStG

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1) Wurde für Ihren Zuständigkeitsbereich ein Etappenplan Bundesbauten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BGStG nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bis zum 31.12.2006 erstellt?

2) Wurden  Maßnahmen, die im „Etappenplan Bundesbauten“ gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BGStG zum Abbau baulicher Barrieren für die genutzten Gebäude vorgesehen sind, in Ihrem Zuständigkeitsbereich noch nicht umgesetzt? Wenn ja, welche?

3) Wurde in Ihrem Zuständigkeitsbereich von der Möglichkeit im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes geschaffenen § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG Gebrauch gemacht und ein Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG erstellt?

4) Wann wurde ein Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG für Ihren Zuständigkeitsbereich erstellt?

5) Wurde der in Ihrem Zuständigkeitsbereich erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG kundgemacht? Wenn ja, wann wurde der in Ihrem Zuständigkeitsbereich erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG kundgemacht?

6) Auf welcher Internetadresse (URL) auf der Homepage Ihres Ressorts ist der erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG zu finden?

7) Wird der Teiletappenplan fristgerecht umgesetzt?

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2019
  • Frist
    13. Oktober 2019
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Martin Ladstätter
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Martin Ladstätter
Betreff
Schaffung von Barrierefreiheit gemäß BGStG [#1788]
Datum
18. August 2019 17:38
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Wurde für Ihren Zuständigkeitsbereich ein Etappenplan Bundesbauten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BGStG nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bis zum 31.12.2006 erstellt? 2) Wurden  Maßnahmen, die im „Etappenplan Bundesbauten“ gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BGStG zum Abbau baulicher Barrieren für die genutzten Gebäude vorgesehen sind, in Ihrem Zuständigkeitsbereich noch nicht umgesetzt? Wenn ja, welche? 3) Wurde in Ihrem Zuständigkeitsbereich von der Möglichkeit im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes geschaffenen § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG Gebrauch gemacht und ein Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG erstellt? 4) Wann wurde ein Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG für Ihren Zuständigkeitsbereich erstellt? 5) Wurde der in Ihrem Zuständigkeitsbereich erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG kundgemacht? Wenn ja, wann wurde der in Ihrem Zuständigkeitsbereich erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG kundgemacht? 6) Auf welcher Internetadresse (URL) auf der Homepage Ihres Ressorts ist der erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG zu finden? 7) Wird der Teiletappenplan fristgerecht umgesetzt? Vielen Dank im Voraus.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Ladstätter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Ladstätter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ladstätter
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Ladstätter! Bezugnehmend auf Ihre schriftliche Anfrage vom 18. August 2019 dürfen wir Ihnen na…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Schaffung von Barrierefreiheit gemäß BGStG [#1788]
Datum
1. Oktober 2019 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ladstätter! Bezugnehmend auf Ihre schriftliche Anfrage vom 18. August 2019 dürfen wir Ihnen nach Befassung der zuständigen Fachabteilung Folgendes mitteilen: Zur Frage 1: Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres wurde ein Etappenplan Bundesbauten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BGStG nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bis zum 31.12.2006 erstellt. Zur Frage 2: Bei einzelnen Dienststellen konnte aus bautechnischen oder organisatorischen Gründen die Barrierefreiheit noch nicht hergestellt werden. Dies betrifft insbesondere jene, bei denen eine technische Lösung aufgrund der Bausubstanz nicht möglich ist und noch keine Ersatzunterkunft gefunden werden konnte oder solche, die aus dienstbetrieblichen Gründen in nächster Zeit verlegt werden könnten. Zu den Fragen 3., 4. und 5: Ja, 2010 wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG ein Teiletappenplan erstellt und auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres veröffentlicht. Ende 2015 wurde der Etappenplan für den Zeitraum 2016 -2019 aktualisiert. Zur Frage 6: Der Teiletappenplan 2016-2019 ist auf der Homepage des BMI www.bmi.gv.at<http://www.bmi.gv.at&g… unter der Adresse https://www.bmi.gv.at/Downloads/files/E… einzusehen. Zur Frage 7: Das Bundesministeriums für Inneres ist bemüht die Beseitigung von baulichen Barrieren in seinem Zuständigkeitsbereich fristgerecht umzusetzen, wo dies bautechnisch nicht möglich ist, werden organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden. Mit freundlichen Grüßen