Rückgabe bzw. Verzicht auf Reisedokument, Löschung gespeicherter Daten
Anfrage an:
Wien
Verwendetes Gesetz:
Wiener Auskunftspflichtsgesetz
Ist die freiwillige Rückgabe an die Behörde zur Entwertung und der damit einhergehende Verzicht auf ein derzeit gültiges Reisedokument vom §22c Abs. 1 PassG 1992 ("Wirksame Zurückziehung des Antrags"), der eine Löschung sämtlicher Daten (insbes. Lichtbild) aus der zentralen Evidenz oder eine Auskunftssperre ohne Fristablauf zur Folge hätte?
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Datum10. Oktober 2019
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5. Dezember 2019
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