Rückgabe bzw. Verzicht auf Reisedokument, Löschung gespeicherter Daten

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Ist die freiwillige Rückgabe an die Behörde zur Entwertung und der damit einhergehende Verzicht auf ein derzeit gültiges Reisedokument vom §22c Abs. 1 PassG 1992 ("Wirksame Zurückziehung des Antrags"), der eine Löschung sämtlicher Daten (insbes. Lichtbild) aus der zentralen Evidenz oder eine Auskunftssperre ohne Fristablauf zur Folge hätte?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2019
  • Frist
    5. Dezember 2019
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgend…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Rückgabe bzw. Verzicht auf Reisedokument, Löschung gespeicherter Daten [#1815]
Datum
10. Oktober 2019 14:25
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Ist die freiwillige Rückgabe an die Behörde zur Entwertung und der damit einhergehende Verzicht auf ein derzeit gültiges Reisedokument vom §22c Abs. 1 PassG 1992 ("Wirksame Zurückziehung des Antrags"), der eine Löschung sämtlicher Daten (insbes. Lichtbild) aus der zentralen Evidenz oder eine Auskunftssperre ohne Fristablauf zur Folge hätte?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in