Ballistische Gilets

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Seit September 2018 werden landesweit ballistische Gilets (BG-ST) an Polizist*innen ausgeliefert. Begründet wurde die Anschaffung mit der Zunahme von fremdverursachten Stichverletzungen im Dienst. 2019 wurde Polizist*innen dann erlaubt, im Unterleibchen Dienst zu versehen, da die Uniformhemden im Sommer aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht unter den BG-ST getragen werden können.

1) Entsprechen die einleitenden Angaben den Tatsachen?

2) Wie viele Polizist*innen wurden in den Jahren 2009 bis 2019 im Dienst durch Fremdeinwirkung verletzt?

3) In wie vielen Fällen handelte es sich um Schussverletzungen? Bitte um Aufschlüsselung möglichst nach Jahr, Einheit, Bundesland und Dienststelle.

4) Wie viele tätliche Angriffe gegen EB mit Schusswaffen wurden im genannten Zeitraum zur Anzeige gebracht. Bitte um Aufschlüsselung möglichst nach Jahr, Einheit, Bundesland und Dienststelle.

5) In wie vielen Fällen handelte es sich um Stichverletzungen? Bitte um Aufschlüsselung möglichst nach Jahr, Einheit, Bundesland und Dienststelle.

6) Wie viele tätliche Angriffe gegen EB mit Stichwaffen wurden im genannten Zeitraum zur Anzeige gebracht. Bitte um Aufschlüsselung möglichst nach Jahr, Einheit, Bundesland und Dienststelle.

7) Welche Informationen über Verletzungen im Dienst werden vom BMI oder nachgeordneten Dienststellen statistisch erfasst? Werden diese veröffentlicht? Falls nein, warum nicht?

8) Wie hoch sind die Stückkosten (inkl. Nebenkosten) der angeschafften BG-ST?

9) Welche Kriterien wurden der Ausschreibung der BG-ST zu Grunde gelegt?

10) Um welches Modell handelt es sich bei den angeschafften BG-ST?

11) Wie hoch ist die voraussichtliche Lebensdauer der BG-ST?

12) Regte die Arbeitsgruppe „Personenbezogene Schutzausrüstung“ - welche ressortintern die Anschaffung von BG-ST empfahl - einen flächendeckenden Einsatz im Außendienst an oder die Beschränkung auf so genannte Hotspots?

13) Was sind die Gründe für einen flächendeckenden statt (örtlich oder funktional) begrenzten Einsatz der BG-ST?

14) Lagen der Entscheidung belastbare Informationen zu Grunde, die eine Einschätzung über die (örtlich oder funktional) differenzierte Gefährdung von EB durch Stiche und Schüsse ermöglichen? Falls ja, welche? Falls nein, warum wurden solche nicht erhoben?

15) Wann erlangte das BMI Kenntnis davon, dass BG-ST im Sommer aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nur mit Unterhemd getragen werden können?

16) Wurden im Entscheidungsprozess zur Einführung von BG-ST Bedenken bezüglich des Erscheinungsbildes der EB aufgebracht? Falls ja, inwiefern wurden diese berücksichtigt? Falls nein, wird heute eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes (Kombination Unterleibchen/BG_ST) eingeräumt?

17) Im Sommer 2019 genehmigte das BMI das Tragen von Unterleibchen anstatt des Uniformhemdes. Warum stellte das Tragen eines Uniformhemdes über den BG-ST keine Alternative dar?

Ich stelle diese Anfrage als Menschenrechtskonsulent und Blogger und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • 0 Follower:innen
Philipp Sonderegger
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Philipp Sonderegger
Betreff
Ballistische Gilets [#1881]
Datum
21. Januar 2020 13:53
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Seit September 2018 werden landesweit ballistische Gilets (BG-ST) an Polizist*innen ausgeliefert. Begründet wurde die Anschaffung mit der Zunahme von fremdverursachten Stichverletzungen im Dienst. 2019 wurde Polizist*innen dann erlaubt, im Unterleibchen Dienst zu versehen, da die Uniformhemden im Sommer aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht unter den BG-ST getragen werden können. 1) Entsprechen die einleitenden Angaben den Tatsachen? 2) Wie viele Polizist*innen wurden in den Jahren 2009 bis 2019 im Dienst durch Fremdeinwirkung verletzt? 3) In wie vielen Fällen handelte es sich um Schussverletzungen? Bitte um Aufschlüsselung möglichst nach Jahr, Einheit, Bundesland und Dienststelle. 4) Wie viele tätliche Angriffe gegen EB mit Schusswaffen wurden im genannten Zeitraum zur Anzeige gebracht. Bitte um Aufschlüsselung möglichst nach Jahr, Einheit, Bundesland und Dienststelle. 5) In wie vielen Fällen handelte es sich um Stichverletzungen? Bitte um Aufschlüsselung möglichst nach Jahr, Einheit, Bundesland und Dienststelle. 6) Wie viele tätliche Angriffe gegen EB mit Stichwaffen wurden im genannten Zeitraum zur Anzeige gebracht. Bitte um Aufschlüsselung möglichst nach Jahr, Einheit, Bundesland und Dienststelle. 7) Welche Informationen über Verletzungen im Dienst werden vom BMI oder nachgeordneten Dienststellen statistisch erfasst? Werden diese veröffentlicht? Falls nein, warum nicht? 8) Wie hoch sind die Stückkosten (inkl. Nebenkosten) der angeschafften BG-ST? 9) Welche Kriterien wurden der Ausschreibung der BG-ST zu Grunde gelegt? 10) Um welches Modell handelt es sich bei den angeschafften BG-ST? 11) Wie hoch ist die voraussichtliche Lebensdauer der BG-ST? 12) Regte die Arbeitsgruppe „Personenbezogene Schutzausrüstung“ - welche ressortintern die Anschaffung von BG-ST empfahl - einen flächendeckenden Einsatz im Außendienst an oder die Beschränkung auf so genannte Hotspots? 13) Was sind die Gründe für einen flächendeckenden statt (örtlich oder funktional) begrenzten Einsatz der BG-ST? 14) Lagen der Entscheidung belastbare Informationen zu Grunde, die eine Einschätzung über die (örtlich oder funktional) differenzierte Gefährdung von EB durch Stiche und Schüsse ermöglichen? Falls ja, welche? Falls nein, warum wurden solche nicht erhoben? 15) Wann erlangte das BMI Kenntnis davon, dass BG-ST im Sommer aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nur mit Unterhemd getragen werden können? 16) Wurden im Entscheidungsprozess zur Einführung von BG-ST Bedenken bezüglich des Erscheinungsbildes der EB aufgebracht? Falls ja, inwiefern wurden diese berücksichtigt? Falls nein, wird heute eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes (Kombination Unterleibchen/BG_ST) eingeräumt? 17) Im Sommer 2019 genehmigte das BMI das Tragen von Unterleibchen anstatt des Uniformhemdes. Warum stellte das Tragen eines Uniformhemdes über den BG-ST keine Alternative dar? Ich stelle diese Anfrage als Menschenrechtskonsulent und Blogger und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Philipp Sonderegger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Sonderegger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Sonderegger
Bundesministerium für Inneres
Von: KREUZ Irene (BMI-II/2/b) Gesendet: Montag, 9. März 2020 07:45 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
9. März 2020 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: KREUZ Irene (BMI-II/2/b) Gesendet: Montag, 9. März 2020 07:45 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Beiliegendes Schreiben wird zur gef. Kenntnisnahme übermittelt. Mit freundlichen Grüßen