Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im AGesVG § 2.(2) sind "gesundheitliche Gründe" als Ausnahme vom Verhüllungsverbot definiert .
Nachdem Verwarnungen bekannt sind [1] bzw. offenbar entsprechende Anhaltungen auch in [2] zu sehen sind, hätte ich gerne gefragt:

* Muss die Einzelperson nachweisen, dass gesundheitliche Gründe vorliegen, oder die Exekutive nachweisen, dass diese Gründe nicht vorliegen?
* Ist eine pauschale Antwort "Ich habe Husten und schütze daher andere", bzw. "Es ist Grippe/sonstige-Viren-Saison und um mich stehen andere Menschen" als Nachweis für gesundheitliche Gründe ausreichend?
* Gibt es in Österreich eine Verpflichtung der Einzelperson, bei einem Verdacht auf eine durch Tröpfchen übertragbare Krankheit, andere Menschen durch angemessene Maßnahmen zu schützen?
* Wie viele Anhaltungen/Verwarnungen/Strafen im Sinne des AGesVG gab es in den letzten Monaten in Wien?

[1] https://wien.orf.at/v2/news/stories/290…
[2] https://www.youtube.com/watch?v=3PCSYr8…

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG [#1919]
Datum
28. März 2020 12:02
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im AGesVG § 2.(2) sind "gesundheitliche Gründe" als Ausnahme vom Verhüllungsverbot definiert . Nachdem Verwarnungen bekannt sind [1] bzw. offenbar entsprechende Anhaltungen auch in [2] zu sehen sind, hätte ich gerne gefragt: * Muss die Einzelperson nachweisen, dass gesundheitliche Gründe vorliegen, oder die Exekutive nachweisen, dass diese Gründe nicht vorliegen? * Ist eine pauschale Antwort "Ich habe Husten und schütze daher andere", bzw. "Es ist Grippe/sonstige-Viren-Saison und um mich stehen andere Menschen" als Nachweis für gesundheitliche Gründe ausreichend? * Gibt es in Österreich eine Verpflichtung der Einzelperson, bei einem Verdacht auf eine durch Tröpfchen übertragbare Krankheit, andere Menschen durch angemessene Maßnahmen zu schützen? * Wie viele Anhaltungen/Verwarnungen/Strafen im Sinne des AGesVG gab es in den letzten Monaten in Wien? [1] https://wien.orf.at/v2/news/stories/2908756/ [2] https://www.youtube.com/watch?v=3PCSYr8exic
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in