COVID-19: Sachliche Gründe für die schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat (per 16.03.2020) schwerwiegenden Einschränkungen der Grundrechte verordnet. Wissenschaftlich fundierte sachliche Gründe hierfür wurden vom BMSGPK - bis zum heutigen Tag (!!!), dem 17.04.2020 - nicht bekanntgegeben. Es bleibt für den Bürger völlig im Dunklen, ob und welche sachlichen Gründe für die schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen existieren.
Nun ist es so, dass in immer mehr wissenschaftlichen Studien festgestellt wird bzw. bereits festgestellt wurde, dass die den Bürgern verordneten Freiheitsbeschränkungen praktisch kaum eine Veränderung des Epidemiegeschehens bewirken. Manche Studien gelangen sogar zu dem Schluss, dass die verordneten Freiheitsbeschränkungen kontraproduktiv waren bzw. sind, weil diese den natürlichen Prozess der Herdenimmunität verzögern - was gesamtheitlich betrachtet für die Volksgesundheit schädlicher ist, als der natürliche Prozess, welcher ohne die Freiheitsbeschränkungen einfach stattfinden hätte können. Stellvertretend seien Ihnen diesbetreffend das epidemiologische Bulletin des Robert Koch Instituts vom 15.04.2020 (Beilage 1) und die Studie "The first three months of the COVID-19 epidemic: Epidemiological evidence for two separate strains of SARS-CoV-2 viruses spreading and implications for prevention strategies" von Prof. Dr. Knut Antragsteller/in Wittkowski (Beilage 2) zur Kenntnis gebracht. Ganz besonders sei auf die Abbildung Nr. 9 in der zweiten Beilage verwiesen, welche unwiderlegbar zeigt, dass der Verlauf der COVID-19-Fallzahlen für Schweden - wo bekanntlich keine schwerwiegenden Grundrechtsbeschränkungen und keine Beschränkungen des Wirtschaftslebens verordnet wurden - die gleiche Charakteristik zeigt wie die jener Staaten, welche schwerwiegenden Grundrechtsbeschränkungen und Beschränkungen des Wirtschaftslebens verordnet haben.

Aufgrund dieser Fakten wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Gibt es - insbesonders im Hinblick auf die wissenschaftlichen Studien in der Beilage - nun überhaupt noch valide sachliche Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen?
2) Falls Frage 1 bejaht wird: Sind die Informationen über diese sachlichen Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen öffentlich verfügbar?
3) Falls Frage 2 verneint wird: Wird das BMSGPK die Informationen über die sachlichen Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen öffentlich verfügbar machen, damit diese von der Öffentlichkeit auf ihre Wissenschaftlichkeit überprüft werden können?
4) Falls Frage 3 verneint wird: Was sind die Gründe dafür, dass das BMSGPK die Informationen über sachlichen Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen nicht öffentlich verfügbar macht?
5) Wer sind die Fachleute, deren Studien und / oder Modelle dem BMSGPK als wissenschaftliche Grundlage der sachlichen Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen dienen?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt.

Mit freundlichen Grüßen,

R.Antragsteller/in

Beilagen:
1) Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch Instituts vom 15.04.2020 [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beila…]
2) Prof. Dr. Knut Antragsteller/in Wittkowski, "The first three months of the COVID-19 epidemic: Epidemiological evidence for two separate strains of SARS-CoV-2 viruses spreading and implications for prevention strategies" [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beila…]

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. April 2020
  • Frist
    12. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
COVID-19: Sachliche Gründe für die schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen? [#1935]
Datum
17. April 2020 01:07
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat (per 16.03.2020) schwerwiegenden Einschränkungen der Grundrechte verordnet. Wissenschaftlich fundierte sachliche Gründe hierfür wurden vom BMSGPK - bis zum heutigen Tag (!!!), dem 17.04.2020 - nicht bekanntgegeben. Es bleibt für den Bürger völlig im Dunklen, ob und welche sachlichen Gründe für die schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen existieren. Nun ist es so, dass in immer mehr wissenschaftlichen Studien festgestellt wird bzw. bereits festgestellt wurde, dass die den Bürgern verordneten Freiheitsbeschränkungen praktisch kaum eine Veränderung des Epidemiegeschehens bewirken. Manche Studien gelangen sogar zu dem Schluss, dass die verordneten Freiheitsbeschränkungen kontraproduktiv waren bzw. sind, weil diese den natürlichen Prozess der Herdenimmunität verzögern - was gesamtheitlich betrachtet für die Volksgesundheit schädlicher ist, als der natürliche Prozess, welcher ohne die Freiheitsbeschränkungen einfach stattfinden hätte können. Stellvertretend seien Ihnen diesbetreffend das epidemiologische Bulletin des Robert Koch Instituts vom 15.04.2020 (Beilage 1) und die Studie "The first three months of the COVID-19 epidemic: Epidemiological evidence for two separate strains of SARS-CoV-2 viruses spreading and implications for prevention strategies" von Prof. Dr. Knut Antragsteller/in Wittkowski (Beilage 2) zur Kenntnis gebracht. Ganz besonders sei auf die Abbildung Nr. 9 in der zweiten Beilage verwiesen, welche unwiderlegbar zeigt, dass der Verlauf der COVID-19-Fallzahlen für Schweden - wo bekanntlich keine schwerwiegenden Grundrechtsbeschränkungen und keine Beschränkungen des Wirtschaftslebens verordnet wurden - die gleiche Charakteristik zeigt wie die jener Staaten, welche schwerwiegenden Grundrechtsbeschränkungen und Beschränkungen des Wirtschaftslebens verordnet haben. Aufgrund dieser Fakten wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Gibt es - insbesonders im Hinblick auf die wissenschaftlichen Studien in der Beilage - nun überhaupt noch valide sachliche Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen? 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Sind die Informationen über diese sachlichen Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen öffentlich verfügbar? 3) Falls Frage 2 verneint wird: Wird das BMSGPK die Informationen über die sachlichen Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen öffentlich verfügbar machen, damit diese von der Öffentlichkeit auf ihre Wissenschaftlichkeit überprüft werden können? 4) Falls Frage 3 verneint wird: Was sind die Gründe dafür, dass das BMSGPK die Informationen über sachlichen Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen nicht öffentlich verfügbar macht? 5) Wer sind die Fachleute, deren Studien und / oder Modelle dem BMSGPK als wissenschaftliche Grundlage der sachlichen Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen dienen? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt. Mit freundlichen Grüßen, R.Antragsteller/in Beilagen: 1) Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch Instituts vom 15.04.2020 [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beilage_1__Epidemiologisches_Bulletin_des_RKI_Nr_17_2020.pdf] 2) Prof. Dr. Knut Antragsteller/in Wittkowski, "The first three months of the COVID-19 epidemic: Epidemiological evidence for two separate strains of SARS-CoV-2 viruses spreading and implications for prevention strategies" [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beilage_2__Wittkowski__CoVTrends.pdf] Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
RE: WG: COVID-19: Sachliche Gründe für die schwerwiegenden ... [20200417-080504935/20200625-140503151]
Guten Tag, …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: COVID-19: Sachliche Gründe für die schwerwiegenden ... [20200417-080504935/20200625-140503151]
Datum
25. Juni 2020 14:05
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, wir danken für Ihre Anfrage an das Sozialministerium. Aufgrund einer enorm hohen Anzahl an Anfragen in den vergangenen Monaten sind leider Verzögerungen bei der Beantwortung aufgetreten, wofür wir uns höflich entschuldigen! Um die Corona-Krise in Österreich einzudämmen, mussten und müssen Bundesregierung und Parlament rasch handeln und laufend weitreichende Maßnahmen setzen. Zum Schutz der Menschen in Österreich und mit bisher großem Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Regelungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. Das Coronavirus hat weltweit eine Krise ungeahnten Ausmaßes ausgelöst. Gesundheitsexpertinnen und –experten sowie Epidemiologinnen und Epidemiologen sehen vor allem eine massive Einschränkung des öffentlichen Lebens als die wirksamste Maßnahme um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern. Die Bundesregierung und das Parlament mussten daher rasch handeln, um die gesetzliche Grundlage für solche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung schaffen zu können. Trotz der Krise und der Geschwindigkeit wurden alle rechtsstaatlichen und demokratischen Regelungen strikt eingehalten.
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Keine der Fragen in dem Auskunftsbegehren „COVID-19: Sachliche Gründe für die schwer…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: COVID-19: Sachliche Gründe für die schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen? [#1904] / Säumnisbeschwerde [#1935]
Datum
17. Juli 2020 15:27
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Keine der Fragen in dem Auskunftsbegehren „COVID-19: Sachliche Gründe für die schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen?“ vom 17.04.2020 (#1935) wurde von Ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ebenso wurde der beantragte Bescheid über die Nichterteilung der Auskunft bis zum jetztigen Zeitpunkt nicht erlassen. Aus diesem Grunde habe ich eine Säumnisbeschwerde (siehe Anhang) eingebracht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - saeumnisbeschwerde_betreffend_auskunftskunftsbegehren_von_2020-04-17__2020-07-17__anonymisiert.pdf Anfragenr: 1935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bescheid
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
11. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Anfragesteller/in
Bescheidbeschwerde
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Bescheidbeschwerde
Datum
14. Februar 2021
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Anfragesteller/in
Re: Bescheidbeschwerde [#1935] Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anfrage „COVID-19: Sachliche Gründe für die sch…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Bescheidbeschwerde [#1935]
Datum
14. August 2021 07:59
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anfrage „COVID-19: Sachliche Gründe für die schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen?“ vom 17.04.2020 (#1935) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 429 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
RE: WG: COVID-19: Sachliche Gründe für die schwerwiegenden ... [20200417-080504935/20210908-123100738]
Guten Tag, …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: COVID-19: Sachliche Gründe für die schwerwiegenden ... [20200417-080504935/20210908-123100738]
Datum
8. September 2021 12:31
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, wir danken für Ihre Anfrage an das Sozialministerium. Die Antwort wurde bereits am 25.6.2021 an diese Adresse übermittelt. Um die Corona-Krise in Österreich einzudämmen, mussten und müssen Bundesregierung und Parlament rasch handeln und laufend weitreichende Maßnahmen setzen. Zum Schutz der Menschen in Österreich und mit bisher großem Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Regelungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. Das Coronavirus hat weltweit eine Krise ungeahnten Ausmaßes ausgelöst. Gesundheitsexpertinnen und –experten sowie Epidemiologinnen und Epidemiologen sehen vor allem eine massive Einschränkung des öffentlichen Lebens als die wirksamste Maßnahme um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern. Die Bundesregierung und das Parlament mussten daher rasch handeln, um die gesetzliche Grundlage für solche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung schaffen zu können. Trotz der Krise und der Geschwindigkeit wurden alle rechtsstaatlichen und demokratischen Regelungen strikt eingehalten.
Anfragesteller/in
Säumnisbeschwerde
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Säumnisbeschwerde
Datum
10. September 2021
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Anfragesteller/in
Antrag auf öffentliche mündliche Verhandlung [#1935] Sehr geehrteAntragsteller/in In der Sache zu GZ 2020-0.805.1…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf öffentliche mündliche Verhandlung [#1935]
Datum
21. April 2022 14:08
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In der Sache zu GZ 2020-0.805.196 will der Beschwerdeführer sein Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter gemäß Art. 83 Abs. 2 B-VG wahrnehmen. Dementsprechend wird hiermit höflichst der Antrag gestellt, gemäß § 24 VwGVG eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen. Bereits an dieser Stelle wird beantragt, dass die Niederschrift dieser mündlichen Verhandlung (gemäß § 14 Abs. 7 AVG) unter Verwendung eines Schallträgers aufgenommen und ihm die Schallträger-Aufnahme der Niederschrift sowie auch (gemäß § 14 Abs. 7 AVG) eine Ausfertigung der Übertragung zugestellt wird. Der Beschwerdeführer behält es sich vor, einen ergänzenden Schriftsatz einzubringen. Anhänge: - antrag_auf_muendliche_verhandlung__2022-04-21__anonymisiert.pdf Anfragenr: 1935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/1935/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>