Kurzparkzone Arbeiterstrandbadstrasse
Anfrage an:
Wien
Verwendetes Gesetz:
Wiener Auskunftspflichtsgesetz
Welche "ortsbedingten Gründe" gem STVO §25 Abs 1 liegen für die Kurzparkzone in der Arbeiterstrandbadstrasse (v.1.5.-30.9., Mo.-Fr. (w.) v. 8-11h) vor? Insbesonders interessiert mich auch, warum die Zeit 8-11h gewählt wurde und nicht zB 9-12h.
Anfrage erfolgreich
-
Datum27. Mai 2020
-
22. Juli 2020
-
0 Follower:innen