Presseausweise
Das Kuratorium für Presseausweise vergibt in Österreich einen Ausweis auf dessen Rückseite folgende Worte in Deutsch und Englisch zu lesen sind:
"Dem BMI wurde vom Kuratorium für Presseausweise bestätigt, dass umseitig genannte Person journalistisch tätig ist. Es wird ersucht, bestmögliche Unterstützung zu gewähren, soweit es die Amtshandlung gestattet. Diese Presselegitimation ist für die Dauer der aufgeklebten Jahresmarke gültig. Im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres"
Dazu ergeben sich mir einige Fragen:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage vergibt das Kuratorium für Presseausweise "Im Auftrag des Bundesministeriums" Presseausweise?
Warum vergibt nur diese Stelle Ausweise die diese Kennzeichnung tragen dürfen?
Wenn das Kuratorium dem BMI bestätigt, wer journalistisch tätig ist, führt das BMI eine Datenbank von JournalistInnen?
Wird diese Datenbank überprüft und abgefragt?
Wenn ja wie oft und wer hat darauf Zugriff?
Wieviele Personen finden sich in dieser Datenbank?
Wenn diese Datenbank nicht geführt wird, warum bestätigt das Kuratorium dann dem BMI wer journalistisch tätig ist und was passiert mit diesen Bestätigungen?
Seit wann besteht diese Vereinbarung mit dem Kuratorium für Journalistenausweise?
Wurde oder wird daran gedacht auch mit anderen Verbänden solche Vereinbarungen zu schließen?
Worin liegt der Vorteil für das BMI durch diese Vereinbarung?
Weiters bitte ich um Zusendung aller Vereinbarungen mit dem Kuratorium für Presseausweise
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. August 2020
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20. Oktober 2020
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