COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

In dem Dokument "Österreichische Teststrategie SARS-CoV-2" (Version vom 14.08.2020) des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) [https://www.sozialministerium.at/dam/jc…] wird behauptet, dass der "COVID-19 Test" eine Infektion zum Testzeitpunkt feststellen kann. Danach werden in dem Dokument kurz verschiedene Test-Arten erläutert. Da in dieser Erläuterung wesentliche Details fehlen, stellt sich dazu eine Reihe von Fragen.

Daher wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests?
2) Falls Frage 1 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests?
3) Falls Frage 1 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
4) Falls Frage 3 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
5) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Sensitivität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests?
6) Falls Frage 5 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Sensitivität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests?
7) Falls Frage 5 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
8) Falls Frage 7 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Sensitivität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
9) Ist dem BMSGPK bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten PCR-Tests validiert sind?
10) Falls Frage 9 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten PCR-Tests validiert sind?
11) Falls Frage 9 bejaht wird: Sind diese Informationen zur PCR-Test-Validierung für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
12) Falls Frage 11 verneint wird: Aus welchem Grund sind die Informationen zur PCR-Test-Validierung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
13) Ist dem BMSGPK bekannt, ob der Werte der "cycle threshold" für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, also die ct-Werte, für die ein positives Testergebnis erklärt wird, normiert bzw. standardisiert sind? (Dies vor allem im Hinblick darauf, dass davon ja schwerwiegende Einschränkungen der Freiheitsrechte der getesteten Person abhängig gemacht werden.)
14) Falls Frage 13 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob die Werte der "cycle threshold" für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, also die ct-Werte, für die ein positives Testergebnis erklärt wird, normiert bzw. standardisiert sind?
15) Falls Frage 13 bejaht wird: Durch wen sind die Werte der "cycle threshold" für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, also die ct-Werte, für die ein positives Testergebnis erklärt wird, normiert bzw. standardisiert?
16) Falls Frage 13 bejaht wird: Was ist der normierte bzw. standardisierte minimale ct-Wert für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, für den ein positives Testergebnis erklärt wird?
17) Falls Frage 13 bejaht wird: Was ist der normierte bzw. standardisierte maximale ct-Wert für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, für den ein positives Testergebnis erklärt wird? (Dies vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass ab einem gewissen ct-Wert praktisch alle PCR-Testergebnisse positiv ausfallen.)
18) Ist dem BMSGPK bekannt, wie viele und welche Primerpaare für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests benutzt werden?
19) Falls Frage 18 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, wie viele und welche Primerpaare für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests positiv sein müssen, damit insgesamt ein positives Testergebnis erklärt wird?
20) Falls Frage 18 bejaht wird: Wie viele und welche Primerpaare müssen für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests positiv sein, damit insgesamt ein positives Testergebnis erklärt wird?
21) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests?
22) Falls Frage 21 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests?
23) Falls Frage 21 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
24) Falls Frage 23 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
25) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests?
26) Falls Frage 25 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests?
27) Falls Frage 25 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
28) Falls Frage 27 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
29) Ist dem BMSGPK bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten Antigen-Tests validiert sind?
30) Falls Frage 29 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten Antigen-Tests validiert sind?
31) Falls Frage 29 bejaht wird: Sind diese Informationen zur Antigen-Test-Validierung für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
32) Falls Frage 31 verneint wird: Aus welchem Grund sind die Informationen zur Antigen-Test-Validierung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
33) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests?
34) Falls Frage 33 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests?
35) Falls Frage 33 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
36) Falls Frage 35 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
37) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests?
38) Falls Frage 37 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests?
39) Falls Frage 37 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
40) Falls Frage 39 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
41) Ist dem BMSGPK bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten Antikörpertests validiert sind?
42) Falls Frage 41 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten Antikörpertests validiert sind?
43) Falls Frage 41 bejaht wird: Sind diese Informationen zur Antikörpertest-Validierung der Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
44) Falls Frage 43 verneint wird: Aus welchem Grund sind die Informationen zur Antikörpertest-Validierung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
45) Ist dem BMSGPK bekannt, ob und wie schnell bei positiven Ergebnissen nachgetestet wird, um sicher zu stellen, dass es sich nicht um ein falsch positives Ergebnis handelt?
46) Falls Frage 45 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob und wie schnell bei positiven Ergebnissen nachgetestet wird, um sicher zu stellen, dass es sich nicht um ein falsch positives Ergebnis handelt?
47) Falls Frage 45 bejaht wird: Wird bei positiven Ergebnissen nachgetestet, um sicher zu stellen, dass es sich nicht um ein falsch positives Ergebnis handelt - und wie schnell wird nachgetestet?
48) Ist dem BMSGPK bekannt, ob für das Nachtesten dann ein anderes Labor benutzt wird?
49) Falls Frage 48 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob für das Nachtesten dann ein anderes Labor benutzt wird?
50) Falls Frage 48 bejaht wird: Wird für das Nachtesten ein anderes Labor benutzt?
51) Ist dem BMSGPK bekannt, ob es bei einem Nasopharynx-Abstrich Risiken gibt? (Hierzu gibt es Presseberichte: [https://www.ruhrnachrichten.de/nachrich…])
52) Falls Frage 51 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob es bei einem Nasopharynx-Abstrich Risiken gibt?
53) Falls Frage 51 bejaht wird: Was sind diese Risiken? Hat das BMSGPK angeordnet, dass Betroffene vor einem Nasopharynx-Abstrich über die Risiken informiert werden?
54) Falls Frage 53 verneint wird: Aus welchem Grund hat das BMSGPK nicht angeordnet, dass Betroffene vor einem Nasopharynx-Abstrich über die Risiken informiert werden?
55) Ist dem BMSGPK bekannt, ob es bei einem Oropharynx-Abstrich Risiken gibt?
56) Falls Frage 55 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob es bei einem Oropharynx-Abstrich Risiken gibt?
57) Falls Frage 55 bejaht wird: Was sind diese Risiken? Hat das BMSGPK angeordnet, dass Betroffene vor einem Oropharynx-Abstrich über die Risiken informiert werden?
58) Falls Frage 57 verneint wird: Aus welchem Grund hat das BMSGPK nicht angeordnet, dass Betroffene vor einem Oropharynx-Abstrich über die Risiken informiert werden?
59) Verfügt das BMSGPK über Informationen betreffend der Haftung für Schäden während der bzw. durch die Testprobenentnahme?
60) Falls Frage 59 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen betreffend der Haftung für Schäden während der bzw. durch die Testprobenentnahme?
61) Falls Frage 59 bejaht wird: Sind diese Informationen betreffend der Haftung für Schäden während der bzw. durch die Testprobenentnahme für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
62) Falls Frage 61 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen betreffend der Haftung für Schäden während der bzw. durch die Testprobenentnahme für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
63) Verfügt das BMSGPK über Informationen betreffend der Haftung für Schäden durch positive - insbesondere falsch positive - Testergebnisse?
64) Falls Frage 63 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen betreffend der Haftung für Schäden durch positive - insbesondere falsch positive - Ergebnisse?
65) Falls Frage 63 bejaht wird: Sind diese Informationen betreffend der Haftung für Schäden durch positive - insbesondere falsch positive - Testergebnisse für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo?
66) Falls Frage 65 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen betreffend der Haftung für Schäden durch positive - insbesondere falsch positive - Testergebnisse für die Öffentlichkeit nicht zugänglich?
67) Ist dem BMSGPK bekannt, welche Daten im Zuge der Tests gesammelt werden?
68) Falls Frage 67 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, welche Daten im Zuge der Tests gesammelt werden?
69) Falls Frage 67 bejaht wird: Welche Daten werden im Zuge der Tests gesammelt?
70) Ist dem BMSGPK bekannt, wie, wo und von wem die gesammelten Daten gespeichert und verarbeitet werden?
71) Falls Frage 70 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, wie, wo und von wem die gesammelten Daten gespeichert und verarbeitet werden?
72) Falls Frage 70 bejaht wird: Wie, wo und von wem werden die gesammelten Daten gespeichert und verarbeitet?
73) Ist dem BMSGPK bekannt, wer Zugang zu den gesammelten Daten hat?
74) Falls Frage 73 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, wer Zugang zu den gesammelten Daten hat?
75) Falls Frage 73 bejaht wird: Wer hat Zugang zu den gesammelten Daten?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Inzwischen wurde gerichtlich festgestellt, dass Testergebnisse für eine wissenschaftliche Beurteilung einer epidemiologischen Situation ungeeignet sind, weil die Weltgesundheitsorganisation ebenso wie der Erfinder der PCR-Tests erklärt, dass PCR-Tests nicht zur Diagnostik geeignet sind (Verwaltungsgericht Wien 24.03.2021, VGW-103/048/3227/2021 [https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LV…]).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2020
  • Frist
    9. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in In dem Dokument "Österreichische Teststrategie SARS-CoV-2" (Version vom 14…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests [#2066]
Datum
14. Oktober 2020 21:59
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In dem Dokument "Österreichische Teststrategie SARS-CoV-2" (Version vom 14.08.2020) des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) [https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:cc1471e2-154b-48bc-aad6-d43ce13d7098/200901_%C3%96sterreichische%20Teststrategie%20SARS-CoV-2.pdf] wird behauptet, dass der "COVID-19 Test" eine Infektion zum Testzeitpunkt feststellen kann. Danach werden in dem Dokument kurz verschiedene Test-Arten erläutert. Da in dieser Erläuterung wesentliche Details fehlen, stellt sich dazu eine Reihe von Fragen. Daher wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests? 2) Falls Frage 1 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests? 3) Falls Frage 1 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 4) Falls Frage 3 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 5) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Sensitivität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests? 6) Falls Frage 5 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Sensitivität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests? 7) Falls Frage 5 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 8) Falls Frage 7 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Sensitivität der in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 9) Ist dem BMSGPK bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten PCR-Tests validiert sind? 10) Falls Frage 9 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten PCR-Tests validiert sind? 11) Falls Frage 9 bejaht wird: Sind diese Informationen zur PCR-Test-Validierung für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 12) Falls Frage 11 verneint wird: Aus welchem Grund sind die Informationen zur PCR-Test-Validierung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 13) Ist dem BMSGPK bekannt, ob der Werte der "cycle threshold" für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, also die ct-Werte, für die ein positives Testergebnis erklärt wird, normiert bzw. standardisiert sind? (Dies vor allem im Hinblick darauf, dass davon ja schwerwiegende Einschränkungen der Freiheitsrechte der getesteten Person abhängig gemacht werden.) 14) Falls Frage 13 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob die Werte der "cycle threshold" für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, also die ct-Werte, für die ein positives Testergebnis erklärt wird, normiert bzw. standardisiert sind? 15) Falls Frage 13 bejaht wird: Durch wen sind die Werte der "cycle threshold" für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, also die ct-Werte, für die ein positives Testergebnis erklärt wird, normiert bzw. standardisiert? 16) Falls Frage 13 bejaht wird: Was ist der normierte bzw. standardisierte minimale ct-Wert für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, für den ein positives Testergebnis erklärt wird? 17) Falls Frage 13 bejaht wird: Was ist der normierte bzw. standardisierte maximale ct-Wert für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests, für den ein positives Testergebnis erklärt wird? (Dies vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass ab einem gewissen ct-Wert praktisch alle PCR-Testergebnisse positiv ausfallen.) 18) Ist dem BMSGPK bekannt, wie viele und welche Primerpaare für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests benutzt werden? 19) Falls Frage 18 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, wie viele und welche Primerpaare für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests positiv sein müssen, damit insgesamt ein positives Testergebnis erklärt wird? 20) Falls Frage 18 bejaht wird: Wie viele und welche Primerpaare müssen für die in Österreich zum Einsatz kommenden PCR-Tests positiv sein, damit insgesamt ein positives Testergebnis erklärt wird? 21) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests? 22) Falls Frage 21 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests? 23) Falls Frage 21 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 24) Falls Frage 23 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 25) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests? 26) Falls Frage 25 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests? 27) Falls Frage 25 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 28) Falls Frage 27 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 29) Ist dem BMSGPK bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten Antigen-Tests validiert sind? 30) Falls Frage 29 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten Antigen-Tests validiert sind? 31) Falls Frage 29 bejaht wird: Sind diese Informationen zur Antigen-Test-Validierung für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 32) Falls Frage 31 verneint wird: Aus welchem Grund sind die Informationen zur Antigen-Test-Validierung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 33) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests? 34) Falls Frage 33 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antigen-Tests? 35) Falls Frage 33 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 36) Falls Frage 35 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Spezifität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 37) Verfügt das BMSGPK über Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests? 38) Falls Frage 37 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests? 39) Falls Frage 37 bejaht wird: Sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 40) Falls Frage 39 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen über die Sensivität der in Österreich zum Einsatz kommenden Antikörpertests für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 41) Ist dem BMSGPK bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten Antikörpertests validiert sind? 42) Falls Frage 41 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, durch wen die in Österreich verwendeten Antikörpertests validiert sind? 43) Falls Frage 41 bejaht wird: Sind diese Informationen zur Antikörpertest-Validierung der Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 44) Falls Frage 43 verneint wird: Aus welchem Grund sind die Informationen zur Antikörpertest-Validierung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 45) Ist dem BMSGPK bekannt, ob und wie schnell bei positiven Ergebnissen nachgetestet wird, um sicher zu stellen, dass es sich nicht um ein falsch positives Ergebnis handelt? 46) Falls Frage 45 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob und wie schnell bei positiven Ergebnissen nachgetestet wird, um sicher zu stellen, dass es sich nicht um ein falsch positives Ergebnis handelt? 47) Falls Frage 45 bejaht wird: Wird bei positiven Ergebnissen nachgetestet, um sicher zu stellen, dass es sich nicht um ein falsch positives Ergebnis handelt - und wie schnell wird nachgetestet? 48) Ist dem BMSGPK bekannt, ob für das Nachtesten dann ein anderes Labor benutzt wird? 49) Falls Frage 48 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob für das Nachtesten dann ein anderes Labor benutzt wird? 50) Falls Frage 48 bejaht wird: Wird für das Nachtesten ein anderes Labor benutzt? 51) Ist dem BMSGPK bekannt, ob es bei einem Nasopharynx-Abstrich Risiken gibt? (Hierzu gibt es Presseberichte: [https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/corona-test-laeuft-schief-hirnfluessigkeit-laeuft-aus-nase-von-patientin-1561324.html]) 52) Falls Frage 51 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob es bei einem Nasopharynx-Abstrich Risiken gibt? 53) Falls Frage 51 bejaht wird: Was sind diese Risiken? Hat das BMSGPK angeordnet, dass Betroffene vor einem Nasopharynx-Abstrich über die Risiken informiert werden? 54) Falls Frage 53 verneint wird: Aus welchem Grund hat das BMSGPK nicht angeordnet, dass Betroffene vor einem Nasopharynx-Abstrich über die Risiken informiert werden? 55) Ist dem BMSGPK bekannt, ob es bei einem Oropharynx-Abstrich Risiken gibt? 56) Falls Frage 55 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, ob es bei einem Oropharynx-Abstrich Risiken gibt? 57) Falls Frage 55 bejaht wird: Was sind diese Risiken? Hat das BMSGPK angeordnet, dass Betroffene vor einem Oropharynx-Abstrich über die Risiken informiert werden? 58) Falls Frage 57 verneint wird: Aus welchem Grund hat das BMSGPK nicht angeordnet, dass Betroffene vor einem Oropharynx-Abstrich über die Risiken informiert werden? 59) Verfügt das BMSGPK über Informationen betreffend der Haftung für Schäden während der bzw. durch die Testprobenentnahme? 60) Falls Frage 59 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen betreffend der Haftung für Schäden während der bzw. durch die Testprobenentnahme? 61) Falls Frage 59 bejaht wird: Sind diese Informationen betreffend der Haftung für Schäden während der bzw. durch die Testprobenentnahme für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 62) Falls Frage 61 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen betreffend der Haftung für Schäden während der bzw. durch die Testprobenentnahme für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 63) Verfügt das BMSGPK über Informationen betreffend der Haftung für Schäden durch positive - insbesondere falsch positive - Testergebnisse? 64) Falls Frage 63 verneint wird: Aus welchem Grund verfügt das BMSGPK über keine Informationen betreffend der Haftung für Schäden durch positive - insbesondere falsch positive - Ergebnisse? 65) Falls Frage 63 bejaht wird: Sind diese Informationen betreffend der Haftung für Schäden durch positive - insbesondere falsch positive - Testergebnisse für die Öffentlichkeit zugänglich? Wo? 66) Falls Frage 65 verneint wird: Aus welchem Grund sind diese Informationen betreffend der Haftung für Schäden durch positive - insbesondere falsch positive - Testergebnisse für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? 67) Ist dem BMSGPK bekannt, welche Daten im Zuge der Tests gesammelt werden? 68) Falls Frage 67 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, welche Daten im Zuge der Tests gesammelt werden? 69) Falls Frage 67 bejaht wird: Welche Daten werden im Zuge der Tests gesammelt? 70) Ist dem BMSGPK bekannt, wie, wo und von wem die gesammelten Daten gespeichert und verarbeitet werden? 71) Falls Frage 70 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, wie, wo und von wem die gesammelten Daten gespeichert und verarbeitet werden? 72) Falls Frage 70 bejaht wird: Wie, wo und von wem werden die gesammelten Daten gespeichert und verarbeitet? 73) Ist dem BMSGPK bekannt, wer Zugang zu den gesammelten Daten hat? 74) Falls Frage 73 verneint wird: Aus welchem Grund ist dem BMSGPK nicht bekannt, wer Zugang zu den gesammelten Daten hat? 75) Falls Frage 73 bejaht wird: Wer hat Zugang zu den gesammelten Daten? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Guten Tag, Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet.
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests [#2066] [20201015-071056533/20201019-091822432]
Datum
19. Oktober 2020 09:18
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in für die nächsten Verfahrensschritte zur Zusendung eines Bescheides nach Auskunftspfl…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests [#2066] [20201015-071056533/20201019-091822182]
Datum
23. Oktober 2020 15:05
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in für die nächsten Verfahrensschritte zur Zusendung eines Bescheides nach Auskunftspflichtgesetz bzw für die Erteilung einer Auskunft benötigen wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Anschrift. Wir bitten Sie um ehestmögliche Zusendung der benötigten Daten. Beste Grüße,
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> Meinen vollständigen Namen und meine Anschrift entnehmen Sie bitte einer der …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests [#2066] [20201015-071056533/20201019-091822182] [#2066]
Datum
31. Oktober 2020 12:35
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Meinen vollständigen Namen und meine Anschrift entnehmen Sie bitte einer der Säumnisbeschwerden, welche ich bereits beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz per Fax eingebracht habe (bspw. am 17.07.2020). Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anfrage „COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests“ vom 14.10.2020 (#2066) wurde…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests [#2066] [20201015-071056533/20201019-091822182] [#2066]
Datum
13. Dezember 2021 00:42
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anfrage „COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests“ vom 14.10.2020 (#2066) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ebenso wurde der beantragte Bescheid über die Nichterteilung der Auskunft bis zum heutigen Tage nicht erlassen. Aus diesem Grunde habe ich eine Säumnisbeschwerde (siehe Anhang) eingebracht. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - saeumnisbeschwerde_betreffend_auskunftskunftsbegehren_2066_von_2020-10-14__2021-12-13__anonymisiert.pdf Anfragenr: 2066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Teilweise Auskunftserteilung zur Anfrage "COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests"
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Teilweise Auskunftserteilung zur Anfrage "COVID-19: Fragen zur Qualität der Tests"
Datum
23. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Parteiengehör Auskunftspflichtanfragen 2066, 2078, 2117, 2295, 2647 und 2650 Sehr geehrtAntragsteller/in 1. …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Parteiengehör Auskunftspflichtanfragen 2066, 2078, 2117, 2295, 2647 und 2650
Datum
26. Juli 2022 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in 1. Es wird ersucht bekannt zu geben, ob die Anfrage 2295 der Seite "FragdenStaat.at", von Ihnen erstellt wurde. Die Anfrage ist auf der genannten Website auffindbar und entspricht dem Aufbau nach sehr stark Ihren übrigen Anfragen. Ein Eingang dieser Anfrage beim BMSGPK lässt sich weder dem Aktenbestand der Behörde entnehmen, noch ist ein solcher auf der genannten Website ersichtlich. 2. Es wird beabsichtigt die von Ihnen eingebrachten Anfragen 2066, 2078, 2117, (2295), 2647 und 2650 der Seite "FragdenStaat.at" wegen mutwilliger Antragstellung und der Gefährdung der übrigen Aufgaben der Verwaltung unter einem bescheidmäßig abzuweisen. Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt hierzu sowie zu Punkt 1. Bis 17.08.2022 (Einlangen beim BMSGPK unter dieser E-Mail-Adresse) Stellung zu beziehen und darzulegen, ob und welches Auskunftsinteresse bei Ihnen für die jeweiligen Fragenstellungen besteht. (Hinweis: Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. zum Folgenden wiederum VwGH 13.9.2016, Ra 2015/03/0038, mit weiteren Nachweisen) nimmt die Behörde mutwillig in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grundlosigkeit und Aussichtslosigkeit, der Nutzlosigkeit und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt. Der Begriff der Zwecklosigkeit eines Auskunftsersuchens im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zur Mutwilligkeit ist spezifisch vor dem Hintergrund jener Zwecke zu sehen, denen die Auskunftspflicht dient, also dem Gewinn von Informationen, über die der Auskunftswerber nicht verfügt, an denen er jedoch ein konkretes Auskunftsinteresse besitzt (VwGH 29.05.2018, Ra 2017/03/0083). Mit freundlichen Grüßen
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Parteiengehör Auskunftspflichtanfragen 2066, 2078, 2117, 2295, 2647 und 2650 Sehr geehrtAntragsteller/in 1. …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Parteiengehör Auskunftspflichtanfragen 2066, 2078, 2117, 2295, 2647 und 2650
Datum
26. Juli 2022 14:44
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in 1. Es wird ersucht bekannt zu geben, ob die Anfrage 2295 der Seite "FragdenStaat.at", von Ihnen erstellt wurde. Die Anfrage ist auf der genannten Website auffindbar und entspricht dem Aufbau nach sehr stark Ihren übrigen Anfragen. Ein Eingang dieser Anfrage beim BMSGPK lässt sich weder dem Aktenbestand der Behörde entnehmen, noch ist ein solcher auf der genannten Website ersichtlich. 2. Es wird beabsichtigt die von Ihnen eingebrachten Anfragen 2066, 2078, 2117, (2295), 2647 und 2650 der Seite "FragdenStaat.at" wegen mutwilliger Antragstellung und der Gefährdung der übrigen Aufgaben der Verwaltung unter einem bescheidmäßig abzuweisen. Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt hierzu sowie zu Punkt 1. Bis 17.08.2022 (Einlangen beim BMSGPK unter dieser E-Mail-Adresse) Stellung zu beziehen und darzulegen, ob und welches Auskunftsinteresse bei Ihnen für die jeweiligen Fragenstellungen besteht. (Hinweis: Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. zum Folgenden wiederum VwGH 13.9.2016, Ra 2015/03/0038, mit weiteren Nachweisen) nimmt die Behörde mutwillig in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grundlosigkeit und Aussichtslosigkeit, der Nutzlosigkeit und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt. Der Begriff der Zwecklosigkeit eines Auskunftsersuchens im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zur Mutwilligkeit ist spezifisch vor dem Hintergrund jener Zwecke zu sehen, denen die Auskunftspflicht dient, also dem Gewinn von Informationen, über die der Auskunftswerber nicht verfügt, an denen er jedoch ein konkretes Auskunftsinteresse besitzt (VwGH 29.05.2018, Ra 2017/03/0083). Mit freundlichen Grüßen
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Parteiengehör Auskunftspflichtanfragen 2066, 2078, 2117, 2295, 2647 und 2650 Sehr geehrtAntragsteller/in 1. …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Parteiengehör Auskunftspflichtanfragen 2066, 2078, 2117, 2295, 2647 und 2650
Datum
26. Juli 2022 14:44
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in 1. Es wird ersucht bekannt zu geben, ob die Anfrage 2295 der Seite "FragdenStaat.at", von Ihnen erstellt wurde. Die Anfrage ist auf der genannten Website auffindbar und entspricht dem Aufbau nach sehr stark Ihren übrigen Anfragen. Ein Eingang dieser Anfrage beim BMSGPK lässt sich weder dem Aktenbestand der Behörde entnehmen, noch ist ein solcher auf der genannten Website ersichtlich. 2. Es wird beabsichtigt die von Ihnen eingebrachten Anfragen 2066, 2078, 2117, (2295), 2647 und 2650 der Seite "FragdenStaat.at" wegen mutwilliger Antragstellung und der Gefährdung der übrigen Aufgaben der Verwaltung unter einem bescheidmäßig abzuweisen. Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt hierzu sowie zu Punkt 1. Bis 17.08.2022 (Einlangen beim BMSGPK unter dieser E-Mail-Adresse) Stellung zu beziehen und darzulegen, ob und welches Auskunftsinteresse bei Ihnen für die jeweiligen Fragenstellungen besteht. (Hinweis: Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. zum Folgenden wiederum VwGH 13.9.2016, Ra 2015/03/0038, mit weiteren Nachweisen) nimmt die Behörde mutwillig in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grundlosigkeit und Aussichtslosigkeit, der Nutzlosigkeit und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt. Der Begriff der Zwecklosigkeit eines Auskunftsersuchens im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zur Mutwilligkeit ist spezifisch vor dem Hintergrund jener Zwecke zu sehen, denen die Auskunftspflicht dient, also dem Gewinn von Informationen, über die der Auskunftswerber nicht verfügt, an denen er jedoch ein konkretes Auskunftsinteresse besitzt (VwGH 29.05.2018, Ra 2017/03/0083). Mit freundlichen Grüßen
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Parteiengehör Auskunftspflichtanfragen 2066, 2078, 2117, 2295, 2647 und 2650 Sehr geehrtAntragsteller/in 1. …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Parteiengehör Auskunftspflichtanfragen 2066, 2078, 2117, 2295, 2647 und 2650
Datum
26. Juli 2022 14:44
Status
Warte auf Antwort
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Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Parteiengehör Auskunftspflichtanfragen 2066, 2078, 2117, 2295, 2647 und 2650
Datum
26. Juli 2022 14:44
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bescheid
Anfragesteller/in
Bescheidbeschwerde
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Bescheidbeschwerde
Datum
23. November 2022
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Anfragesteller/in
zu Auskunftsbegehren 2066 [#2066] Sehr geehrteAntragsteller/in Als Zeichen seines wahrhaftigen guten Willens der …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
zu Auskunftsbegehren 2066 [#2066]
Datum
27. November 2022 20:48
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Als Zeichen seines wahrhaftigen guten Willens der Behörde entgegen zu kommen, gibt der Beschwerdeführer an dieser Stelle zum Auskunftsbegehren 2066 Nachfolgendes bekannt: Da inzwischen gerichtlich festgestellt wurde, dass Testergebnisse für eine wissenschaftliche Beurteilung einer epidemiologischen Situation ungeeignet sind, weil die Weltgesundheitsorganisation ebenso wie der Erfinder der PCR-Tests erklärt, dass PCR-Tests nicht zur Diagnostik geeignet sind (Verwaltungsgericht Wien 24.03.2021, VGW-103/048/3227/2021 [https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20210324_VGW_103_048_3227_2021_00/LVWGT_WI_20210324_VGW_103_048_3227_2021_00.html]), zieht der Beschwerdeführer alle von der Behörde nicht beantworteten Fragen des Auskunftsbegehrens 2066 zurück. Mit freundlichen Grüßen, R.Antragsteller/in Anfragenr: 2066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2066/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>