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Quarantäne
Anfrage an:
Bundesministerium für Justiz
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Die derzeit verhängten Absonderungs/Quarantänebescheide stellen einen Freiheitsentzug dar.
Bedarf dieser keiner richterlichen Verfügung, die eine Anhörung des Betroffenen voraussetzt?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, wieso werden dann keine richterlichen Verfügung eingeholt und wieso kommt es zu keiner Anhörung des Betroffenen.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum22. Oktober 2020
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17. Dezember 2020
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