Rechtsgrundlage der Kreditgeldschöpfung
S.g. Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass (https://bit.ly/2YhW95d,https://bit.ly/2…) ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Welche gesetzliche Grundlage zur Kreditgeldschöpfung der Geschäftsbanken besteht in Österreich?
2) Falls eine solche nicht existiert, wer ist im Streitfalle für die Klärung zuständig?
3) Wie kann ein Geschäft, in welchem beide Vertragspartner bilanziell eine Schuldnerbuchung ausführen ("Forderung/Vermögen an Fremdkapital"), als "Darlehen" bezeichnet werden, wenn die "Hingabe von Vermögen" bilanziell einen Aktivtausch ("Forderung an Vermögen") des Gläubigers erfordert?
4) Falls diese Buchungen bilanzrechtlich korrekt sein sollen, kann es sich rechtlich nur um den Tausch gleichwertiger Schuldscheine handeln. Wenn Vermögen gleichen Wertes (Kreditvertrag gegen Giralgeld) getauscht wird, wer ist danach wem wieviel "schuldig" und aus welchem Titel?
Ergebnis der Anfrage
Das Justizministerium erklärt sich unzuständig für die rechtlichen Grundlagen der Geldschöpfung als Eigenverbindlichkeit privater Firmen (Geschäftsbanken) und verweist auf das Finanzministerium.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum27. November 2020
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22. Januar 2021
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