Kinder- und Jugendhilfe

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wurde im Impfplan darauf vergessen Personen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und stationär untergebrachte Kinder und Jugendliche in der Reihung gegen COVID-19 zu berücksichtigen?
Es ist nirgendwo ersichtlich, wann diese Berufsgruppen geimpft werden, im Gegensatz zu Pädagoginnen und Pädagogen des Bildungsbereichs bzw. Personal in Gesundheitseinrichtungen. Warum?
Warum bekommen wir in unseren Einrichtungen die dringend benötigten Testkits nicht zur Verfügung gestellt um regelmäßige Testungen des Personals durchführen zu können?

Eine Infektion einer Betreuungsperson und die im Folgenden notwendige Quarantäne der Kinder in den Zimmern bzw. eine Quarantäne der Bezugspersonen (Betreuerteam) und der Einsatz eines völlig fremden Ersatzteams wäre eine unzumutbare Belastung für die durchwegs traumagestörten Kinder (ab fünf Jahren) und Jugendlichen, mit schweren Folgen und Rückschlägen der Kinder bzw. unserer Arbeit.
Personal der Kinder- und Jugendhilfe, bzw. Kinder und Jugendlichen selbst, stehen im Kontakt mit unterschiedlichen Personenkreisen wie Herkunftsfamilien, Schule, Therapeuten und Gesundheitspersonal, etc.. Sozialpädagoginnen und -Pädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Lernbetreuerinnen und -betreuer, sowie weiteres Fachpersonal der Kinder- und Jugendhilfe, stehen sowohl mit den zu betreuenden Kindern als auch mit oben genannten Personengruppen in Kontakt. D.h. Berufsgruppe als auch Klientel der Kinder- und Jugendhilfe sind täglich der erhöhten Gefahr des Hinaus- und Hineintragens einer Viruserkrankung ausgesetzt.
Warum wurde das bisher nirgendwo ersichtlich berücksichtigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2021
  • Frist
    28. März 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kinder- und Jugendhilfe [#2178]
Datum
31. Januar 2021 12:11
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wurde im Impfplan darauf vergessen Personen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und stationär untergebrachte Kinder und Jugendliche in der Reihung gegen COVID-19 zu berücksichtigen? Es ist nirgendwo ersichtlich, wann diese Berufsgruppen geimpft werden, im Gegensatz zu Pädagoginnen und Pädagogen des Bildungsbereichs bzw. Personal in Gesundheitseinrichtungen. Warum? Warum bekommen wir in unseren Einrichtungen die dringend benötigten Testkits nicht zur Verfügung gestellt um regelmäßige Testungen des Personals durchführen zu können? Eine Infektion einer Betreuungsperson und die im Folgenden notwendige Quarantäne der Kinder in den Zimmern bzw. eine Quarantäne der Bezugspersonen (Betreuerteam) und der Einsatz eines völlig fremden Ersatzteams wäre eine unzumutbare Belastung für die durchwegs traumagestörten Kinder (ab fünf Jahren) und Jugendlichen, mit schweren Folgen und Rückschlägen der Kinder bzw. unserer Arbeit. Personal der Kinder- und Jugendhilfe, bzw. Kinder und Jugendlichen selbst, stehen im Kontakt mit unterschiedlichen Personenkreisen wie Herkunftsfamilien, Schule, Therapeuten und Gesundheitspersonal, etc.. Sozialpädagoginnen und -Pädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Lernbetreuerinnen und -betreuer, sowie weiteres Fachpersonal der Kinder- und Jugendhilfe, stehen sowohl mit den zu betreuenden Kindern als auch mit oben genannten Personengruppen in Kontakt. D.h. Berufsgruppe als auch Klientel der Kinder- und Jugendhilfe sind täglich der erhöhten Gefahr des Hinaus- und Hineintragens einer Viruserkrankung ausgesetzt. Warum wurde das bisher nirgendwo ersichtlich berücksichtigt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Nachricht! Zu allererst wollen wir uns für die verzögerte Bean…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: Kinder- und Jugendhilfe [#2178] [20210201-085819543/20210301-151907596]
Datum
4. März 2021 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20210211_COVID-19Impfplan5.pdf
120,9 KB
image001.png
2,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Nachricht! Zu allererst wollen wir uns für die verzögerte Beantwortung Ihres wichtigen Anliegens entschuldigen. Die erhöhte Anzahl an Anschreiben aufgrund der gegenwärtigen Pandemie erlaubt uns eine Rückmeldung erst jetzt. Das Gesundheitsministerium hat bereits vor Wochen basierend auf den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums, das seinerseits wieder international akkordiert ist, eine Impfstrategie festgelegt. Sie verläuft, wie Sie sicher wissen, in drei Phasen und schützt unter Bedachtnahme des vorhandenen Impfstoffes zuallererst die besonders vulnerablen Gruppen der Alten und Kranken und jener Personen, die diese pflegen. Aufgrund der Ereignisse rund um die Impflieferungen musste dieser Plan angepasst werden. Die Bundesländer haben darüber hinaus innerhalb der einzelnen Phasen die Möglichkeit, ihrerseits Schwerpunkte zu implementieren, was die Bundesländer auch in unterschiedlicher Weise auch tun. Es ist derzeit allerdings nicht möglich, allen – durchaus aus der jeweiligen Sicht berechtigten – Wünschen Rechnung zu tragen. Dazu ist derzeit einfach zu wenig Impfstoff vorhanden, ein Umstand, den wir gemeinsam möglichst rasch beseitigen wollen. Der österreichische Impfplan basiert auf den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums und wird aufgrund der sich weiterentwickelnden Rahmenbedingungen ständig an die aktuelle Situation angepasst. Die aktuelle Version haben wir Ihnen angehängt. Aufgrund der reduzierten Liefermengen einzelner Impfstoffhersteller musste die Phase 2 dahingehend angepasst werden, dass keine Unternehmen aufgenommen wurden sondern ausschließlich ausgewählte Bereiche zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens (z.B. Polizei, Schulen). Andere Einrichtungen werden in der Phase 3 als Personen mit regelmäßigem Kunden- bzw. Personenkontakt und in Arbeitsverhältnissen oder Betätigungsfeldern die eine Virusübertragung begünstigen geimpft. Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam mit den Ressourcen und Möglichkeiten, die uns auch die Bundesländer in herausragender Weise bieten, die aktuelle Lage alsbald bewältigt haben werden. Daher nochmals verbindlichsten Dank für Ihr Schreiben und Ihren unermüdlichen Einsatz! Mit freundlichen Grüßen