Volksschule -Rückstellung während des Schuljahres

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Meine Enkelin besucht z.Zt. die 3. Klasse Volksschule. Durch die gegenwärtige Pandämie-Situation bedingt und durch den spärlichen Präsenzunterricht bedingt hat sie zusehends Probleme und Ängste, den Lehrstoff zu bewältigen. Es ist zu befürchten, dass sie das Schuljahr nicht positiv abschließt. Die Eltern möchten ihrer Tochter unnötige Frustrationen und Misserfolge ersparen. Besteht die Möglichkeit, die Schülerin jetzt - während des laufenden Schuljahres - in die 2. Klasse zurückzuversetzen, wodurch sie eine Festigung des Lehrstoffes und die dann folgende Wiederholung der 3. Klasse und deren Bewältigung positiver zu beurteilen wäre. Welche Maßnahmen müssten gesetzt werden ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    30. April 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Volksschule -Rückstellung während des Schuljahres [#2224]
Datum
4. März 2021 23:09
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Meine Enkelin besucht z.Zt. die 3. Klasse Volksschule. Durch die gegenwärtige Pandämie-Situation bedingt und durch den spärlichen Präsenzunterricht bedingt hat sie zusehends Probleme und Ängste, den Lehrstoff zu bewältigen. Es ist zu befürchten, dass sie das Schuljahr nicht positiv abschließt. Die Eltern möchten ihrer Tochter unnötige Frustrationen und Misserfolge ersparen. Besteht die Möglichkeit, die Schülerin jetzt - während des laufenden Schuljahres - in die 2. Klasse zurückzuversetzen, wodurch sie eine Festigung des Lehrstoffes und die dann folgende Wiederholung der 3. Klasse und deren Bewältigung positiver zu beurteilen wäre. Welche Maßnahmen müssten gesetzt werden ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben, das dem Bürger/innenservice des Bundesministeriums für…
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
WG: Volksschule -Rückstellung während des Schuljahres [#2224] [~38239]
Datum
9. März 2021 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben, das dem Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bearbeitung überantwortet wurde. Folgende Informationen dürfen wir Ihnen aus der Fachabteilung zukommen lassen: Zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage kann aus § 17 Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz zitiert werden: Innerhalb der Vorschulstufe und der ersten drei Schulstufen der Volksschule und der Sonderschule sind die Schüler berechtigt, während des Unterrichtsjahres in die nächsthöhere oder nächstniedrigere Schulstufe zu wechseln, wenn dadurch der Lernsituation des Schülers eher entsprochen wird und eine Unter- oder Überforderung in körperlicher oder geistiger Hinsicht nicht zu befürchten ist. Über den Wechsel von Schulstufen während des Unterrichtsjahres hat die Schulkonferenz auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder des Klassenlehrers zu entscheiden. Diese Entscheidung ist den Erziehungsberechtigten unverzüglich unter Angabe der Gründe und einer Belehrung über die Widerspruchsmöglichkeit bekanntzugeben. Mit freundlichen Grüßen