COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Masken
Sehr geehrteAntragsteller/in
Am Markt finden sich keine Anbieter von FFP2-Masken, welche zusichern, dass durch das Tragen ihres Masken-Produkts die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann. Vielmehr ist so, dass die Anbieter ausdrücklich angeben, dass diese nicht vor Viren bzw. vor dem Virus SARS-CoV-2 im Besonderen schützen.
Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1)
Ist dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bekannt, dass es am Markt keine Anbieter von FFP2-Masken gibt, welche zusichern, dass durch das Tragen ihres Masken-Produkts die Übertragung von Viren allgemein und speziell des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann?
2)
Sind dem BMSGPK Studien bekannt, welche empirisch und jederzeit nachprüfbar erwiesen haben (also Studien, die nicht bloss Ergebnisse von Modellen darstellen, welche auf fragwürdigen Annahmen oder Schätzungen beruhen), dass das Tragen von FFP2-Masken die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindern kann?
3)
Wird das BMSGPK diese Studien für die Öffentlichkeit verfügbar machen?
4)
Hat das BMSGPK überprüft bzw. überprüfen lassen, ob das Tragen der am Markt angebotenen FFP2-Masken sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht?
5)
Falls Frage 4 verneint wird: Wann gedenkt das BMSGPK zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen, dass das Tragen der am Markt angebotenen FFP2-Masken sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht?
6)
Wie kommt das BMSGPK zu der Auffassung, dass die am Markt angebotenen FFP2-Masken geeignet wären, die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 zu verhindern bzw. wenigstens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern?
7)
War bzw. ist dem BMSGPK klar, dass es eine Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte (Grundrechte) darstellt, das Tragen von FFP2-Masken zu verordnen, wenn FFP2-Masken nicht geeignet sind, die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 nicht gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern?
8)
Wird das BMSGPK weiterhin verfassungswidrig das Tragen von FFP2-Masken verordnen (bzw. verordnet lassen)?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage abgelehnt
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Datum6. April 2021
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1. Juni 2021
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