Polizei Auskunft

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ist die Polizei in Wien dazu verpflichtet dir ihren Namen und die Dienstnummer zu sagen?
Was tun wenn sie die Bitte zur Auskunft verweigern?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Polizei Auskunft [#2250]
Datum
10. April 2021 14:55
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ist die Polizei in Wien dazu verpflichtet dir ihren Namen und die Dienstnummer zu sagen? Was tun wenn sie die Bitte zur Auskunft verweigern?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in