Zweitimpfung: mRNA Impfstoff statt Astra-Zeneka

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Als Erstgeimpfter (22.03.2021) verfolge ich mit großem Interesse die Berichte und die sich daraus ergebenden Diskussionen um den Impfstoff Astra-Zeneka. Dieser wurde mir nämlich verabreicht. Die vielen Informationen zu Astra-Zeneka haben mich aber sehr verunsichert.
Es stellt sich für mich die Frage, ob es nicht besser ist, für die Zweitimpfung ein mRNA-Vakzin, wie das von Pfiser, zu wählen.
Da bei mir die zwölfwöchige Wartefrist am 14. Juni vorüber ist, habe ich an diesem Tag in einer Arztpraxis den Termin für die Zweitimpfung – mit Astra-Zeneka. Ich würde aber die Form der Mischimpfung/Keuzimpfung vorziehen.
Jetzt meine konkreten Fragen:
- Kann mir meine Hausärztin/Hausarzt diesen Wunsch erfüllen? Und falls JA, unter welchen Auflagen?
- Was passiert, wenn ich im Falle einer Ablehnung dieses Wunsches auf die Zweitimpfung mit Astra-Zeneka verzichte? Habe ich dann mein Recht auf eine vollständige Impfung (2 Dosen) generell verwirkt, oder muss ich mich wiederum NEU für eine Impfung (diesmal dann vermutlich nur mehr mit einem mRNA-Impfstoff, weil andere kaum mehr verimpft werden) anmelden? Und habe ich da, als Auflage, eine besondere Wartefrist wegen der bereits empfangenen Erstimpfung zu erwarten?
- … oder heißt es: Erstimpfung mit Astraz-Zeniker, daher für Zweitimpfung nichts anderes mehr möglich, als wieder ein Vektorimpfstoff?
- Was ist mit den schon in Aussicht gestellten Drittimpfungen für jene, die vorher die 2 Dosen Astra-Zeneka verabreicht bekommen haben? Welcher Impfstoff ist da vorgesehen? Auch wieder ein Vektorimpfstoff oder kann es dann ein mRNA-Impfstoff sein? Wahlmöglichkeit?
Eine rasche Information zum Thema Mischimpfung/Kreuzimpfung und zu den aufgeworfenen Fragen wäre für mich sehr hilfreich und vermutlich nicht nur für mich.

Freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
Rudolf Riener
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Rudolf Riener
Betreff
Zweitimpfung: mRNA Impfstoff statt Astra-Zeneka [#2287]
Datum
22. Mai 2021 18:59
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Als Erstgeimpfter (22.03.2021) verfolge ich mit großem Interesse die Berichte und die sich daraus ergebenden Diskussionen um den Impfstoff Astra-Zeneka. Dieser wurde mir nämlich verabreicht. Die vielen Informationen zu Astra-Zeneka haben mich aber sehr verunsichert. Es stellt sich für mich die Frage, ob es nicht besser ist, für die Zweitimpfung ein mRNA-Vakzin, wie das von Pfiser, zu wählen. Da bei mir die zwölfwöchige Wartefrist am 14. Juni vorüber ist, habe ich an diesem Tag in einer Arztpraxis den Termin für die Zweitimpfung – mit Astra-Zeneka. Ich würde aber die Form der Mischimpfung/Keuzimpfung vorziehen. Jetzt meine konkreten Fragen: - Kann mir meine Hausärztin/Hausarzt diesen Wunsch erfüllen? Und falls JA, unter welchen Auflagen? - Was passiert, wenn ich im Falle einer Ablehnung dieses Wunsches auf die Zweitimpfung mit Astra-Zeneka verzichte? Habe ich dann mein Recht auf eine vollständige Impfung (2 Dosen) generell verwirkt, oder muss ich mich wiederum NEU für eine Impfung (diesmal dann vermutlich nur mehr mit einem mRNA-Impfstoff, weil andere kaum mehr verimpft werden) anmelden? Und habe ich da, als Auflage, eine besondere Wartefrist wegen der bereits empfangenen Erstimpfung zu erwarten? - … oder heißt es: Erstimpfung mit Astraz-Zeniker, daher für Zweitimpfung nichts anderes mehr möglich, als wieder ein Vektorimpfstoff? - Was ist mit den schon in Aussicht gestellten Drittimpfungen für jene, die vorher die 2 Dosen Astra-Zeneka verabreicht bekommen haben? Welcher Impfstoff ist da vorgesehen? Auch wieder ein Vektorimpfstoff oder kann es dann ein mRNA-Impfstoff sein? Wahlmöglichkeit? Eine rasche Information zum Thema Mischimpfung/Kreuzimpfung und zu den aufgeworfenen Fragen wäre für mich sehr hilfreich und vermutlich nicht nur für mich. Freundliche Grüße
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Rudolf Riener <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rudolf Riener << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rudolf Riener
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Riener! Vielen Dank für Ihre Anfrage! Zu allererst wollen wir uns für die verzögerte Beantwort…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: Zweitimpfung: mRNA Impfstoff statt Astra-Zeneka [#2287] [20210525-101124677/20210614-095933522]
Datum
14. Juni 2021 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,7 KB


Sehr geehrter Herr Riener! Vielen Dank für Ihre Anfrage! Zu allererst wollen wir uns für die verzögerte Beantwortung Ihres wichtigen Anliegens entschuldigen. Die erhöhte Anzahl an Anschreiben aufgrund der gegenwärtigen Pandemie erlaubt uns eine Rückmeldung erst jetzt. Laut aktueller Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums gilt: Für einen vollständigen Impfschutz soll eine Impfserie mit dem Impfstoff beendet werden, mit dem sie begonnen wurde. Die Verwendung unterschiedlicher Impfstoffe bei Dosis 1 und 2 ist weder vorgesehen noch empfohlen und wäre eine off-label-Anwendung mit unsicherer Konsequenz, sowohl was Schutz als auch mögliche Nebenwirkungen betrifft. Wenn ein heterologes Impfschema angewandt wird, wird den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten empfohlen, die diesbezügliche Aufklärung inkl. dem ausdrücklichen Wunsch der zu impfenden Person explizit zu dokumentieren. Derzeit liegen zum Einsatz unterschiedlicher Impfstoffe im Rahmen der Erstimmunisierung kaum Daten vor, diesbezügliche Ergebnisse werden demnächst erwartet. Wichtig ist, dass im Falle von Vaxzevria von AstraZeneca Impfreaktionen nach der 2. Impfung milder sind und weniger häufig beobachtet werden/zu erwarten sind, als nach der 1. Dosis. Jede zugelassene COVID-19-Impfung ist grundsätzlich wirksam und jedenfalls gut geeignet zur Verhinderung von schweren Verläufen und Todesfällen. In der Diskussion um „Prozentzahlen des Schutzes“ sollte bedacht werden: Es gibt keine Impfung, die einen 100%igen Schutz bewirkt. Es kann auch im Fall der AstraZeneca Impfung angenommen werden, dass Personen, die ausnahmsweise trotz Impfung an COVID-19 erkranken, auch in diesen Fällen einen milderen Krankheitsverlauf durchmachen und Komplikationen sowie Todesfälle vermieden werden können. Jeder Impfstoff wird intensiv geprüft, bevor er auf den Markt gebracht wurde. Dafür gibt es klare gesetzliche und wissenschaftliche Vorgaben. Nur wenn sich eine positive Nutzen-Risiko-Relation zeigt, erhält der Impfstoff eine Marktzulassung. Auch nach der Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle zum Erfassen von möglichen Nebenwirkungen und zur Überprüfung der Wirkung sowie eine laufende weitere Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Bezüglich der Wirksamkeit unterschiedlicher Impfstoffe, so ist zu vermerken, dass in unterschiedlichen Studien unterschiedliche Zielvorgaben evaluiert werden. Auf Basis des derzeit vorhandenen Datenmaterials – wo Impfstoffe in unterschiedlichen Studienprotokollen und unabhängig voneinander betrachtet werden - ist eine Reihung von Impfstoffen gegeneinander schlicht nicht zielführend. Es handelt sich bei den kommunizierten Zahlen um statistische Größen auf Basis von Stichproben, Studien mit unterschiedlichen Endpunkten, Fallzahlen und Zielen. Aus statistischer Sicht kann man mit den vorliegenden Daten keinen direkten Vergleich zwischen den Impfstoffen durchführen. Analog zu ebendieser Unterscheidung im vorhandenen Studienmaterial muss zwischen der Wirksamkeit in Bezug auf die Vermeidung von Erkrankungen mit milden Verläufen oder aber die Verhinderung von schweren Verläufen mit Todesfällen differenziert werden. Mit freundlichen Grüßen