Quarantäne für geimpfte SARS-CoV-2-Kontaktpersonen

Anfrage an: Stadt Graz

in einem in der Onlineausgabe der "Kleinen Zeitung" am 24.06.2021 veröffentlichtem Bericht wird Dr. Eva Winter, Leiterin des Gesundheitsamts der Stadt Graz, folgendermaßen zitiert:

"Und bei der Delta-Variante gibt es ja auch für Genesene und Geimpfte keine erleichterte Lösung. Alle müssen zwei Wochen abgesondert bleiben." (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark…)

Im Dokument "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" in der Version vom 16.06.2021, herausgegeben vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird auf Seite 4 festgestellt, dass unter gewissen Umständen geimpfte Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition als Kategorie-II-Kontaktperson eingestuft werden können. Das Dokument legt lediglich nahe, im Falle eines Verdachts auf Delta-Variante bei teilimmunisierten Personen von einer Abstufung von Kategorie I auf Kategorie II abzusehen:

"Bei Verdacht auf Delta-Variante ist bei teilimmunisierten Personen von einer Herabstufung abzusehen." (https://www.sozialministerium.at/dam/jc…)

Frage 1: Wurde Dr. Eva Winter im gegenständlichen Artikel korrekt zitiert?
Frage 2: Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird, wie begründet das Gesundheitsamt der Stadt Graz das Abweichen von der Empfehlung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinblicklich der Absonderung von vollimmunisierten Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition bei Verdacht auf Delta-Variante?
Frage 3: Falls Frage 1 mit nein beantwortet wird, wie lautet das korrigierte Zitat?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2021
  • Frist
    20. August 2021
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilu…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Quarantäne für geimpfte SARS-CoV-2-Kontaktpersonen [#2308]
Datum
25. Juni 2021 02:52
An
Stadt Graz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
in einem in der Onlineausgabe der "Kleinen Zeitung" am 24.06.2021 veröffentlichtem Bericht wird Dr. Eva Winter, Leiterin des Gesundheitsamts der Stadt Graz, folgendermaßen zitiert: "Und bei der Delta-Variante gibt es ja auch für Genesene und Geimpfte keine erleichterte Lösung. Alle müssen zwei Wochen abgesondert bleiben." (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5998701/MutantenSorge_Ist-die-DeltaVariante-schon-in-Graz-gelandet) Im Dokument "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" in der Version vom 16.06.2021, herausgegeben vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird auf Seite 4 festgestellt, dass unter gewissen Umständen geimpfte Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition als Kategorie-II-Kontaktperson eingestuft werden können. Das Dokument legt lediglich nahe, im Falle eines Verdachts auf Delta-Variante bei teilimmunisierten Personen von einer Abstufung von Kategorie I auf Kategorie II abzusehen: "Bei Verdacht auf Delta-Variante ist bei teilimmunisierten Personen von einer Herabstufung abzusehen." (https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:0606b9e2-72f6-4589-9816-2107c7c46e7f/Behoerdliche_Vorgangsweise_bei_SARS-CoV-2_Kontaktpersonen_Kontaktpersonennachverfolgung.pdf) Frage 1: Wurde Dr. Eva Winter im gegenständlichen Artikel korrekt zitiert? Frage 2: Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird, wie begründet das Gesundheitsamt der Stadt Graz das Abweichen von der Empfehlung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinblicklich der Absonderung von vollimmunisierten Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition bei Verdacht auf Delta-Variante? Frage 3: Falls Frage 1 mit nein beantwortet wird, wie lautet das korrigierte Zitat?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Stadt Graz
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihren Fragen darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Frage 1: Wurde Dr. Eva Winter im…
Von
Stadt Graz
Betreff
AW: Quarantäne für geimpfte SARS-CoV-2-Kontaktpersonen [#2308]
Datum
25. Juni 2021 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihren Fragen darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Frage 1: Wurde Dr. Eva Winter im gegenständlichen Artikel korrekt zitiert? · Nein, offenbar bin ich (möglicherweise auch aufgrund der eher schlechten Telefonverbindung) zumindest teilweise nicht richtig verstanden worden. Frage 2: Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird, wie begründet das Gesundheitsamt der Stadt Graz das Abweichen von der Empfehlung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinblicklich der Absonderung von vollimmunisierten Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition bei Verdacht auf Delta-Variante? Frage 3: Falls Frage 1 mit nein beantwortet wird, wie lautet das korrigierte Zitat? · Bei Verdacht auf Deltavariante ist keine generelle Herabstufung von KP1 auf KP2 für Genesene und Geimpfte vorgesehen. Beste Grüße