Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen
Wie hat sich die Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich entwickelt, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie, wie sie von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) mit Stand Ende März 2021 definiert wurden (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021)?
Hintergrund zur Anfrage:
Die AGES erhebt die Fallsterblichkeit bei Erkrankungen an Covid-19, wobei die von AGES erhobenen Daten auch eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Phasen der Covid-19-Epidemie in Österreich ermöglichen.
Zuletzt wurde eine solche Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Epidemie-Phasen Ende März 2021 mit Stand vom 16. März 2021 auf der AGES-Website veröffentlicht. In dieser Aufstellung wurden fünf Phasen unterschieden: I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021.
Diese Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 wurden nach Ende März nur mehr teilweise und seit Anfang April überhaupt nicht mehr im öffentlich zugänglichen Teil der AGES-Website veröffentlicht, wie mir die AGES auf Anfrage bestätigte. Meine Frage an AGES, warum die Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 der Öffentlichkeit entzogen wurden, blieb unbeantwortet.
Ergebnis der Anfrage
Update, 7. September 2023. Das BMSGPK hat in Beantwortung meiner Folgeanfrage zugegeben, dass die Abweisung der gegenständlichen Anfrage ungerechtfertigt war und implizit auch eingestanden, dass mir per Bescheid eine falsche Auskunft erteilt wurde ("Daten nicht vorhanden"). Doch ein starkes Stück, würde ich sagen.
Siehe https://fragdenstaat.at/anfrage/loschun…
Skandalträchtige Begründung der Abweisung der Anfrage
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit Bescheid vom 27. Oktober 2022 meine Anfrage betreffend Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen "gemäß § 4 iVm § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (Auskunftspflichtgesetz), BGBl I 287/1987 idF I 158/1998" abgewiesen.
Die Begründung, zu finden unter Punkt 3 des 16-seitigen Bescheids (hier ungeschwärzt zugänglich), ist kurios: Es wird behauptet, dass die angeforderten Informationen weder im Gesundheitsministerium noch bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) vorliegen würden. Die weitere Bearbeitung der Anfrage würde daher "zu einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung der umfangreichen übrigen Aufgaben der Verwaltung“ führen und hätte daher unterbleiben müssen.
Zitat aus dem Bescheid:
"Die vom Antragsteller gewünschte Aufstellung der Entwicklung der Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021) liegt weder bei der AGES, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) noch beim BMSGPK auf. Eine in dieser Art aufbereitete Aufstellung existiert im Gesundheitsressort nicht.
Bei der AGES, der GÖG und dem BMSGPK liegen lediglich die Rohdaten zu laborbestätigten Fällen und den verstorbenen Personen auf."
Diese Begründung ist kurios, weil der ganzen Anfrage genau jene Aufstellungen zur Fallsterblichkeit zugrunde liegen, die von der Ages vorgenommen und veröffentlicht, aber ab April 2021 der Öffentlichkeit entzogen und stattdessen laut Auskunft von Ages auf eine akkreditierungspflichtige Website verschoben wurden (https://jira.ages.at/secure/Dashboard.j…).
Die letzte veröffentlichte Version dieser Aufstellungen (nach Altersgruppen und Phasen der Epidemie) ist noch im Web-Archiv zu finden, und zwar unter folgender Adresse, Abschnitt Sterblichkeit: https://web.archive.org/web/20210319205…
Eine frühere Version dieser Aufstellungen, aber nur nach Altersgruppen, ist hier zu finden: https://web.archive.org/web/20210302080…
Es gibt nur zwei Erklärungen für den Bescheid und seine Begründung, beide sind m. E. skandalträchtig:
1. Die Tabellen zur Fallsterblichkeit von Covid-19 sind heute weder im Gesundheitsministerium noch bei der Ages aufzufinden, weil sie, sofern in elektronischer Form, allesamt endgültig gelöscht und sofern in Papierform, unwiederbringlich zerstört (geschreddert) wurden. Wobei sich die Frage stellt, aus welchen Gründen sie gelöscht/vernichtet wurden, sofern das tatsächlich der Fall war. Diese Erklärung impliziert, dass sowohl das Gesundheitsministerium als auch die Ages entweder "vergessen" haben, dass es solche "Aufstellungen" gab und dass sie gelöscht/vernichtet wurden, oder es unterlassen haben, diese Umstände bzw. Vorgänge im Bescheid zu erwähnen. Dass diese Aufstellungen schlicht nicht "gefunden" wurden, schließe ich aus.
2. Diese Aufstellungen liegen sehr wohl vor, aber das Gesundheitsministerium will nicht damit herausrücken und behauptet stattdessen, es gäbe nichts Derartiges, entgegen den Angaben von Ages vom 4. Mai 2021, wonach diese Tabellen nunmehr auf https://jira.ages.at/secure/Dashboard.j… zu finden wären.
Es bestand die Möglichkeit, binnen vier Wochen gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Ungeachtet der Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde fehlte mir aber letztlich die Zeit dafür, womit diese Anfrage beendet ist.
Eine Beschwerde wäre aber geboten gewesen, da die Begründung der Ablehnung der Anfrage m. E. weitreichende Implikationen hat. Falls die bloße Behauptung einer Behörde, dass die angeforderten Informationen nicht existierten und nur unter Beeinträchtigung der übrigen gesetzlichen Aufgaben der Behörde bereitgestellt werden könnten, ausreicht, um die Bereitstellung dieser Informationen abzulehnen, wäre die Zweckmäßigkeit des Auskunftspflichtgesetzes grundsätzlich infrage gestellt.
Zumindest die frühere Existenz der laut Bescheid des Gesundheitsministeriums nicht vorhandenen "Aufstellungen" ist anhand des Web-Archivs nachweisbar. Ich plane daher eine weitere Anfrage an das Gesundheitsministerium mit dem Ersuchen um Bekanntgabe der Gründe für die Einstellung der Ermittlung der Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und Epidemiephasen bzw. die Löschung/Vernichtung dieser Aufstellungen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Behauptung des Gesundheitsminsteriums im Bescheid, wonach diese Aufstellungen nicht (mehr) vorliegen würden, der Wahrheit entspricht.
Anfrage abgelehnt
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Datum25. Juli 2021
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19. September 2021
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