Evakuierungen aus Afghanistan

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Laut Medienberichten wurden im Zuge der Evakuierungen im August 2021 aus Afghanistan mehrere afghanische Staatsbürger mit einem Aufenthaltstitel in Österreich und österreichische Staatsbürger mit afghanischen Wurzeln nach Österreich evakuiert.

1) Wieviele Menschen wurden insgesamt evakuiert?
2) Wieviele dieser Personen waren Asylwerber, Asyslberechtigte, hatten humanitäres Bleiberecht in Österreich oder waren eingebürgerte österreichische Staatsbürger, die selbst oder deren Eltern aus Afghanistan geflüchtet waren?
3) Wurden vor den Evakuierungen die Aufenthaltstitel in Österreich auf Gültigkeit überprüft?
4) Waren unter den evakuierten Personen, die sich bereits zuvor in Österreich aufgehalten und in Österreich einen Asylantrag gestellt hatten?
5) Wieviele unter den Evakuierten waren zuvor in Österreich straffällig geworden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Evakuierungen aus Afghanistan [#2373]
Datum
7. September 2021 08:32
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Laut Medienberichten wurden im Zuge der Evakuierungen im August 2021 aus Afghanistan mehrere afghanische Staatsbürger mit einem Aufenthaltstitel in Österreich und österreichische Staatsbürger mit afghanischen Wurzeln nach Österreich evakuiert. 1) Wieviele Menschen wurden insgesamt evakuiert? 2) Wieviele dieser Personen waren Asylwerber, Asyslberechtigte, hatten humanitäres Bleiberecht in Österreich oder waren eingebürgerte österreichische Staatsbürger, die selbst oder deren Eltern aus Afghanistan geflüchtet waren? 3) Wurden vor den Evakuierungen die Aufenthaltstitel in Österreich auf Gültigkeit überprüft? 4) Waren unter den evakuierten Personen, die sich bereits zuvor in Österreich aufgehalten und in Österreich einen Asylantrag gestellt hatten? 5) Wieviele unter den Evakuierten waren zuvor in Österreich straffällig geworden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 7. September 2021. Im Zusammenhang mit der Anfrage kö…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
AW: Evakuierungen aus Afghanistan [#2373]
Datum
10. September 2021 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 7. September 2021. Im Zusammenhang mit der Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass der Abgeordnete zum Nationalrat, Hr. Mag. Hannes Amesbauer, BA, am 31. August 2021 eine Parlamentarische Anfrage<https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_07692/index.shtml> an Herrn Bundesminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M., bzw. das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gestellt hat. Der Inhalt der Anfrage umfasst die von Ihnen gestellten und noch darüber hinausgehende Fragen. Unter dem oben unterstrichenen Link können die Antworten spätestens nach Ablauf der parlamentarischen Frist (29.10.2021) abgerufen werden. Mit besten Grüßen,