Donau, Belgrader Konvention
Ist es nach der Belgrader Konvention der Donaukommission möglich, daß Angehörige irgend eines Staates auf einem Schiff unter der Flagge von zB Kanada, auf der Donau, während der (ganz langsamen) Durchreise durch Österreich, Cannabis anbauen, handeln und konsumieren dürfen? Ich hab deswegen schon beim Außenministerium nachgefragt, die haben sich aber für nicht zuständig erklärt, obwohl ja der Botschafter in Ungarn auch der Vertreter Österreichs in der Donaukommission ist. Die haben gemeint ich soll beim BMJ oder bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Mit der Staatsanwaltschaft hab ich schon zu tun gehabt deswegen, weil 2014 hab ich das mit einer kleinen Cannabisplantage im Behördenhafen von Hainburg ausprobiert. Die Geschichte ist aber unentschieden ausgegangen, deswegen frage ich jetzt bei ihnen nach. Oder kann es sein, daß doch das Außenministerium zuständig ist?
Information nicht vorhanden
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Datum12. September 2021
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6. November 2021
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