Kleinbetragsausnahmeregelung § 57 ZaDiG 2018
Sehr geehrteAntragsteller/in
gemäß § 57 ZaDiG 2018 darf im Rahmen einer Ausnahme für Kleinbetragszahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr auf eine starke Authentifizierung (PIN-Eingabe) verzichtet werden. Generell bedarf die Anwendung einer Sonderregelung der ausdrücklichen und informierten Zustimmung des betroffenen Konsumenten; andernfalls darf nicht von der gesetzlichen Norm abgewichen werden.
Im BWG und dem ZaDiG 2018 ist normiert, dass Banken für angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der ihr anvertrauten Vermögenswerte zu sorgen haben.
Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:
1) Mit welcher Legitimation erlaubt die FMA den Banken die Ausgabe von sicherheitstechnisch minderwertigen Kontokarten, selbst ohne Zustimmung und sogar gegen den Willen der Bankkunden?
2) Sind zukünftig Maßnahmen zur Einhaltung der Gesetze und zum Konsumentenschutz vorgesehen, ggf. wann?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum1. Dezember 2021
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26. Januar 2022
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2 Follower:innen
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Kleinbetragsausnahmeregelung § 57 ZaDiG 2018 [#2484]
- Datum
- 1. Dezember 2021 07:36
- An
- Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Betreff
- FMA-SG23 9000/0144-ABS/2021-2-A - Erl - Anfragenbeanwortung
- Datum
- 26. Januar 2022 17:30
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: FMA-SG23 9000/0144-ABS/2021-2-A - Erl - Anfragenbeanwortung [#2484]
- Datum
- 6. Februar 2022 13:03
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- AW: FMA-SG23 9000/0144-ABS/2021-2-A - Erl - Anfragenbeanwortung [#2484]
- Datum
- 10. März 2022 07:40
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- Finanzmarktaufsicht (FMA)
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- Von
- Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Betreff
- Ihre E-Mails vom 6.2.22 und vom 10.3.22
- Datum
- 16. März 2022 14:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: Ihre E-Mails vom 6.2.22 und vom 10.3.22 (FMA-SG23 9000/0044-ABS/2022) [#2484]
- Datum
- 21. März 2022 08:29
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- Finanzmarktaufsicht (FMA)
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- Betreff
- AW: Ihre E-Mails vom 6.2.22 und vom 10.3.22 (FMA-SG23 9000/0044-ABS/2022) [#2484]
- Datum
- 16. Mai 2022 06:50
- An
- Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Betreff
- BESCHEID SG23 9000/0080-ABS 2022
- Datum
- 20. Mai 2022 09:33
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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