Beschwerden über Verhalten der Stadtstraßen-Aktivist*innen

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Laut Schreiben der von der Stadt Wien beauftragten Kanzlei Jarolim Partner Rechtsanwälte wird „die Stadt Wien […] indes vermehrt mit Beschwerden von Bürger*innen und Anrainer*innen über das Verhalten der Aktivist*innen und dessen unmittelbare Auswirkungen auf die in der Umgebung ansässigen Familien konfrontiert“. Für jede dieser Beschwerden beantrage ich die Beauskunftung
* der Beschwerde im Wortlaut, so verfügbar
* des Inhaltes der Beschwerde, so kein Wortlaut dokumentiert wurde
* des Datums, an dem die Beschwerde getätigt wurde bzw. eingetroffen ist
* der Stelle, bei der die Beschwerde eingetroffen ist
* des Kanals, über den die Beschwerde eingebracht wurde (E-Mail, Anruf im Bürgerservice, etc)
* des Namens der Personen, die die Beschwerde eingebracht haben, so dies der Datenschutz zulässt (beispielsweise bei juristischen Personen)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    7. Februar 2022
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung…
An Wien Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Beschwerden über Verhalten der Stadtstraßen-Aktivist*innen [#2492]
Datum
13. Dezember 2021 21:42
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Laut Schreiben der von der Stadt Wien beauftragten Kanzlei Jarolim Partner Rechtsanwälte wird „die Stadt Wien […] indes vermehrt mit Beschwerden von Bürger*innen und Anrainer*innen über das Verhalten der Aktivist*innen und dessen unmittelbare Auswirkungen auf die in der Umgebung ansässigen Familien konfrontiert“. Für jede dieser Beschwerden beantrage ich die Beauskunftung * der Beschwerde im Wortlaut, so verfügbar * des Inhaltes der Beschwerde, so kein Wortlaut dokumentiert wurde * des Datums, an dem die Beschwerde getätigt wurde bzw. eingetroffen ist * der Stelle, bei der die Beschwerde eingetroffen ist * des Kanals, über den die Beschwerde eingebracht wurde (E-Mail, Anruf im Bürgerservice, etc) * des Namens der Personen, die die Beschwerde eingebracht haben, so dies der Datenschutz zulässt (beispielsweise bei juristischen Personen)
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner
Kein Nachrichtentext
Von
Wien
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen