Wie gefährlich ist Atomkraft? Konsequenzen des Klimawandels?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche Informationen und/oder Studien liegen dem Ministerium vor um Atomenergie als Gefährlich einzuschätzen? Ich bitte um Veröffentlichung der faktischen Grundlagen auf denen diese Annahme basiert.

Was ist der offizielle Plan um allen Österreicherinnen in der Zukunft mit leistbarer Energie zu versorgen? Für die nächsten 5, 10, 20, 50, 100 Jahre.

Wie viele Menschen sind in Österreich aufgrund von Radioaktivität Gestorben? Wie viele Menschen sind in Europa aufgrund von Abfallprodukten, Unfällen oder sonstigen Aktivitäten von Kernreaktoren Gestorben?

Nachdem Klimawandel ein wichtiges Thema für Österreich ist, stellt sich die Frage wie gefährlich ist der Klimawandel für Österreicherinnen? Insbesondere angaben wie viele Menschen in Österreich an den folgen des Klimawandels Gestorben sind? Was sind die Prognosen, der Menschenleben die in den nächsten 100 Jahren aufgrund von Klimawandel in Österreich gefordert werden?

Ergebnis der Anfrage

Es gibt keinen langfristigen Plan für die Energieversorgung in Österreich.

Atomkraft trägt zwar zur Reduktion des CO2 Ausstoß in Österreich, jedoch ist die Gefahr durch stochastische Wahrscheinlichkeitsrechnungen zu hoch. Evidenz für die Gefahr ist nicht gegeben.

Österreich ist laut BM als Binnenland sehr von Klimawandel betroffen. Faktisch ist dies laut BM aber nicht Beweisbar.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Dezember 2021
  • Frist
    17. Februar 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wie gefährlich ist Atomkraft? Konsequenzen des Klimawandels? [#2516]
Datum
23. Dezember 2021 15:17
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche Informationen und/oder Studien liegen dem Ministerium vor um Atomenergie als Gefährlich einzuschätzen? Ich bitte um Veröffentlichung der faktischen Grundlagen auf denen diese Annahme basiert. Was ist der offizielle Plan um allen Österreicherinnen in der Zukunft mit leistbarer Energie zu versorgen? Für die nächsten 5, 10, 20, 50, 100 Jahre. Wie viele Menschen sind in Österreich aufgrund von Radioaktivität Gestorben? Wie viele Menschen sind in Europa aufgrund von Abfallprodukten, Unfällen oder sonstigen Aktivitäten von Kernreaktoren Gestorben? Nachdem Klimawandel ein wichtiges Thema für Österreich ist, stellt sich die Frage wie gefährlich ist der Klimawandel für Österreicherinnen? Insbesondere angaben wie viele Menschen in Österreich an den folgen des Klimawandels Gestorben sind? Was sind die Prognosen, der Menschenleben die in den nächsten 100 Jahren aufgrund von Klimawandel in Österreich gefordert werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2516/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tec…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
UIG Anfrage vom 23.12.2021 zu "Wie gefährlich ist Atomkraft? Konsequenzen des Klimawandels?" - Fristerstreckung
Datum
24. Januar 2022 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bedankt sich für Ihre Anfrage und gibt in Entsprechung des § 3 Abs. 1 iVm § 5 Abs. 6 UIG wie folgt bekannt: Dem Begehren nach dem UIG ist spätestens innerhalb eines Monats zu entsprechen. Kann diese Frist jedoch auf Grund des Umfanges oder der Komplexität der begehrten Information nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, diese Frist auf bis zu zwei Monate zu erstrecken. Das BMK teilt daher mit, dass die Frist, aufgrund der notwendigen internen Koordination gemäß § 5 Abs. 6 UIG auf zwei Monate erstreckt wird und somit gemäß § 33 Abs. 2 AVG am 23.02.2022 endet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
UIG Anfrage zu „Wie gefährlich ist Atom-kraft? Konsequenzen des Klimawandels? [#2516]“, vom 23.12.2021 Sehr geehrt…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
UIG Anfrage zu „Wie gefährlich ist Atom-kraft? Konsequenzen des Klimawandels? [#2516]“, vom 23.12.2021
Datum
28. Januar 2022 08:24
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
BMK_Extern_Einzelversand.pdf
675,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Mit freundlichen Grüßen