5-Stufen-Plan
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Am 31.12.2021 wurde im AGES-Dashboard die Belegung der Intensivbetten mit 343 festgehalten. Das würde laut dem 5-Stufenplan der Bundesregierung zumindest 3G, nicht aber 2G bedeuten. Weswegen wird hier der 5-Stufenplan bei Verschärfungen, nicht jedoch bei Entlastungen herangezogen ?
Anfrage erfolgreich
-
Datum31. Dezember 2021
-
25. Februar 2022
-
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- 5-Stufen-Plan [#2525]
- Datum
- 31. Dezember 2021 10:42
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Am 31.12.2021 wurde im AGES-Dashboard die Belegung der Intensivbetten mit 343 festgehalten. Das würde laut dem 5-Stufenplan der Bundesregierung zumindest 3G, nicht aber 2G bedeuten. Weswegen wird hier der 5-Stufenplan bei Verschärfungen, nicht jedoch bei Entlastungen herangezogen ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2525
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesminis…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- DSGVO; 5-Stufen-Plan [#2525] [20220103-144638371/20220311-161552063]
- Datum
- 11. März 2022 16:15
- Status
- Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO.pdf
213,4 KB
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Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt ist.
Wir bedauern, dass die große Anzahl an Anfragen zu einer längeren Bearbeitungsdauer geführt hat! Es ist uns derzeit leider nicht möglich, auf einzelne Fragestellungen im Detail einzugehen.
In Bezug auf Fragen zu Covid-19 dürfen wir Sie auf unsere Website verweisen, wo Sie tagesaktuelle Informationen, häufig gestellte Fragen (Zahlen, Daten, Fakten; Österreich; das Virus; Vorbeugung etc.) und weitere Detailinformationen finden.
Aktuelle Maßnahmen:
https://www.sozialministerium.at/Inform…
Weitere häufig gestellte Fragen finden Sie unter:
https://www.sozialministerium.at/Inform…
Die Aktuelle Maßnahmenverordnung sowie die dazugehörige rechtliche Begründung finden Sie unter
https://www.sozialministerium.at/Inform…
Die Aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie unter
https://www.sozialministerium.at/Inform…
https://www.sozialministerium.at/Inform…
Regional können (zusätzliche) Maßnahmen über die bundesweiten Maßnahmen hinausgehend gesetzt werden. Diese werden nach Bundesländern gegliedert angeführt.
https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-mas…
Alle Infos zur Corona-Ampel finden Sie unter - https://corona-ampel.gv.at/
Alle Informationen zu den aktuellen Zahlen finden Sie unter
AGES Dashboard COVID19 sowie unter https://www.sozialministerium.at/Inform…
Informationen für Schulen und Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Universitäten sowie Forschende finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Information…
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport hat auf seiner Website Informationen zu Fragen für den Bereich Sport:
Häufig gestellte Fragen zu Auswirkungen des Coronavirus auf den Bereich Sport - https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/…
Alle derzeit geltenden Regelungen in Beherbergungs- und sonstigen Gastronomiebetrieben finden Sie unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at…
Englische Informationen zum Thema Covid-19
https://www.sozialministerium.at/en/Cor…
Für Fragen zum Arbeitsrecht sowie zu Risikogruppenverordnung wenden Sie sich bitte an das Arbeitsministerium www.bma.gv.at
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Anfrage "5-Stufen-Plan" vom 31.12.2021 (#2525) wurde von Ihnen nicht in der ge…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: DSGVO; 5-Stufen-Plan [#2525] [20220103-144638371/20220311-161552063] [#2525]
- Datum
- 30. Mai 2022 19:38
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Anfrage "5-Stufen-Plan" vom 31.12.2021 (#2525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2525
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Anfrage "5-Stufen-Plan" vom 31.12.2021 (#2525) wurde von Ihnen nicht in der ge…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: DSGVO; 5-Stufen-Plan [#2525] [20220103-144638371/20220311-161552063] [#2525]
- Datum
- 7. Juli 2022 05:43
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Anfrage "5-Stufen-Plan" vom 31.12.2021 (#2525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 132 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2525
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Anfrage "5-Stufen-Plan" vom 31.12.2021 (#2525) wurde von Ihnen nicht in der ge…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: DSGVO; 5-Stufen-Plan [#2525] [20220103-144638371/20220311-161552063] [#2525]
- Datum
- 28. Juli 2022 08:28
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Anfrage "5-Stufen-Plan" vom 31.12.2021 (#2525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 153 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich beantrage gem. Auskunftspflichtgesetz wegen des mehrmaligen Verstreichenlassens der Frist trotz Verlängerungen derselben, nach dem Auskunftspflichtgesetz eine bescheidmäßige Erledigung bis 31.08.2022, allenfalls ich den Sachverhalt an das Landesverwaltungsgericht Wien übermitteln werde.
MbG Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2525
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in
da Sie sich im Zuge Ihrer Anfrage auf das Bundesgesetzes vom 15. Mai 1987 über die Au…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- AW: 5-Stufen-Plan [#2525]
- Datum
- 28. Juli 2022 10:30
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in
da Sie sich im Zuge Ihrer Anfrage auf das Bundesgesetzes vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (Auskunftspflichtgesetz), BGBl. I Nr. 287/1987 idF I Nr. 158/1998, stützen, scheint es an dieser Stelle geboten, einleitend auf die Grundsätze des Auskunftspflichtgesetzes, die ergangene letztinstanzliche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und somit auf die Grenzen der Auskunftspflicht hinzuweisen:
Der Verwaltungsgerichtshof hat festgehalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung mit der Verpflichtung zur Auskunft keine Verpflichtung zur Begründung behördlichen Handelns oder Unterlassens geschaffen wurde (VwGH 23.10.2013, 2013/03/0109, abrufbar unter der Adresse RIS - 2013/03/0109 - Entscheidungstext - Verwaltungsgerichtshof (VwGH) (bka.gv.at)<https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=07aea557-aee3-4cc0-8b09-f00d0cce2af8&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Vwgh&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=2013%2f03%2f0109&VonDatum=&BisDatum=22.07.2022&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=JWT_2013030109_20131023X00>).
Es kann aber festgehalten werden, dass sich die epidemiologischen Rahmenbedingungen in Österreich durch das Auftreten der Delta-Variante im Herbst 2021 und der Omikron-Variante zum Jahreswechsel mehrfach geändert haben. So haben diese Varianten eine große Belastung auf den Normalstationen verursacht und die Zahl der mit SARS-CoV-2 infizierten Patient:innen auf Intensivstationen hatte etwas von der Relevanz verloren, die ihr bei der Erstellung des Stufenplans unter anderen Voraussetzungen beigemessen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
1.) Mit Hinweis auf Art. 18 B-VG: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. in welchem R…
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: 5-Stufen-Plan [#2525]
- Datum
- 16. August 2022 09:47
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
1.) Mit Hinweis auf Art. 18 B-VG: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. in welchem Rechtsakt (bitte Zl des BGBl, VO, etc anführen) wurde der 5 Stufen Plan (der Einschränkungen der Grundrechte nach sich zog und Verstößen mit Strafen sanktioniert wurden) und dessen Kriterien zur Einstufung der jeweils aktuellen Situation und zur Änderung der Einstufung der Situation (belegte Betten etc) , detailliert "festgelegt" und vollzogen ?
2) Mit welchem der im Österreichischen B-VG vorgesehenem formellen Rechtsakt oder Rechtsakten wurden Änderungen der Einstufung (mit damit einhergehenden Einschränkungen) festgelegt ?
3) Welche der im AVG oder sonstigen einschlägigen Vorschriften gesetzlich vorgesehenen "Kundmachungsmethoden" wurde herangezogen, um den 5-Stufen Plan und die Änderungen der Einstufung kundzumachen und damit verbindliche Geltung erlangen zu lassen ?
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2525
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in
zu Ihrer (Folge-) Frage vom 16.08.2022 unter der Nummer 2525 der Seiter "FragdenStaa…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- Auskunftserteilung 2525 zum 5-Stufen-Plan
- Datum
- 16. August 2022 17:19
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in
zu Ihrer (Folge-) Frage vom 16.08.2022 unter der Nummer 2525 der Seiter "FragdenStaat.at"
"1.) Mit Hinweis auf Art. 18 B-VG: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. in welchem Rechtsakt (bitte Zl des BGBl, VO, etc anführen) wurde der 5 Stufen Plan (der Einschränkungen der Grundrechte nach sich zog und Verstößen mit Strafen sanktioniert wurden) und dessen Kriterien zur Einstufung der jeweils aktuellen Situation und zur Änderung der Einstufung der Situation (belegte Betten etc) , detailliert "festgelegt" und vollzogen ?
2) Mit welchem der im Österreichischen B-VG vorgesehenem formellen Rechtsakt oder Rechtsakten wurden Änderungen der Einstufung (mit damit einhergehenden Einschränkungen) festgelegt ?
3) Welche der im AVG oder sonstigen einschlägigen Vorschriften gesetzlich vorgesehenen "Kundmachungsmethoden" wurde herangezogen, um den 5-Stufen Plan und die Änderungen der Einstufung kundzumachen und damit verbindliche Geltung erlangen zu lassen ?"
können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Der 5-Stufen-Plan der Bundesregierung stellt keinen Rechtsakt dar. Er entfaltet keine normative Wirkung oder Bindung. Es erfolgte keine Kundmachung im technischen Sinn. Beim 5-Stufen-Plan handelte es sich lediglich um eine Information, welche dazu diente, die Vorhersehbarkeit bezüglich zukünftiger behördlicher Maßnahmen bestmöglich zu vergrößern. Eine 100 % treffsichere Prognose darüber, welche Maßnahmen in der Zukunft notwendig sein werden, war und ist schlichtweg nicht möglich.
Normative Wirkung entfalteten nur die gehörig kundgemachten Verordnungen des BMSGPK wie z.B. die "Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - 5. COVID-19-SchuMaV), BGBl. II Nr. 465/2021.
Die Verordnungen des BMSGPK wurden auf der gesetzlichen Grundlage des Bundesgesetzes betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz - COVID-19-MG), Stammfassung: BGBl. I Nr. 12/2020, erlassen. Das COVID-19-MG regelt unter welchen Bedingungen der BMSGPK welche Sachverhalte wie regeln darf, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern. Der 5-Stufen-Plan ist für diese Verordnungskompetenz des BMSGPK rechtlich nicht relevant.
Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben.
Mit besten Grüßen
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