Warum zahle ich für das selbe Delikt mit der selben Aktenzahl verschieden hohe Geldbeträge?
Kürzlich stellte ich folgende Anfrage:
"Nach meinem Rechtsverständnis muss sich eine Strafe nach der Tathandlung richten. So auch im Verwaltungsrecht. Die Vorgehensweise in Österreich ist aber jene, dass man zB. für Schnellfahren erst einmal eine Organstrafverfügung erhält. Die machte beispielsweise je nach Bundesland ca. 20 Euro aus. Wenn ich dieses nicht einbezahle, bekomme ich eine Anonymverfügung und plötzlich muss ich 30 oder 40 Euro bezahlen. Überweise ich auch diese Summe nicht, bekomme ich eine Strafverfügung mit ca. 60-70 Euro.
Wenn man die Leute fragt, meinen Sie, das wäre halt eine Verwaltungsabgabe weil die Polizei ja nun mehr Arbeit mit einem hätte. Aber nein. Das wäre dann ja aufgeschlüsselt. Es erhöht sich einfach nur die Strafe, obwohl meine Tat nach 4 Wochen nicht schlimmer war als am ersten Tag. Meine Frage ist, warum eine Anonymverfügung einen höheren Strafbetrag als eine Organstrafverfügung enthält und wie sich das rechtfertigt, da die Erhöhung des Strafbetrages ohne jedwede Änderung des Deliktes oder Bekanntwerden begleitender Umstände erfolgt. Sie geschieht lediglich aufgrund des Verstreichens von Zeit bei der Einzahlung."
Beantwortet wurde die Frage, warum es verschiedene Höchsgrezen geben würde. Das habe ich aber nicht gefragt. Ich möchte wissen, warum ich für eine Verwaltungsübertretung mit einer bestimmten Aktenzahl je nach vergangener Zeit drei Erlagscheine mit jeweils höherem Betrag erhalte, der jeweils als "Strafbetrag" ausgewiesen ist, also keine Verwaltungsabgabe oder Ähnliches beinhaltet.
Ich möchte wissen, warum ich immer mehr bezahlen muss obwohl sich nichts geändert hat. Wie kann die Strafe einfach mehr werden, wenn im ersten Schreiben mittels Organstrafverfügung 21 Euro verlangt werden? Warum werden im nächsten Schreiben, der Anonymverfügung dann 42 Euro darauf? Es ist die selbe Aktenzahl. Es ist die selbe Verwaltungsübertretung. Es hat sich an den Beweismitteln nichts geändert. Das Verschulden ist nicht schwerer oder leichter geworden, die Folgen der Tat nicht bedeutender. Warum also erhöht sich der Betrag plötzlich, wenn sich Strafe nach der Schuld richten soll?
Anfrage erfolgreich
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Datum25. August 2014
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27. Oktober 2014
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