Bäuerliche Selbstvermarktung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich möchte wissen welche Umsätze in den Jahren 2015 bis 2021 im Zuge der Selbstvermarktung erzielt wurden.
Bitte um eine Aufschlüsselung nach Jahren, nach Art der Vermartkungsform (Ab-Hof-Verkaus/ Abgesonderte Verkaufstelle/ Bauernladen - Gemeinsame Verkaufstelle/ Bauernmarkt/ Markt im Sinne der GWO/ Feilbieten im Umherziehen/ Selbsternte/ Zustellung)
Welche Umsätze wurden in den Jahren 2015 bis 2021 an Landwirtschaftlichen Betrieben durch Verabreichung und Ausschank erziehlt?
Wie hoch war in den Jahren jeweils der Entgang an MWSt. und sonstigen Steuern durch die Bäuerliche Selbstvermarktung im Vergleich zum Verkauf der selben waren / Dienstleistungen im Rahmen eines Gewerbebetriebes / Lebensmittelhandels?
Wie viele Arbeitsplätze hätten in den Jahren 2015 bis 2021 geschaffen werden können wenn die Bäuerliche Selbstvermarktung untersagt gewesen wäre?

Ergebnis der Anfrage

Zusammengefasst: das BMLRT weiß nicht wieviel das in EURO ausmacht, es ist aber eine Super Sache lt. BMLRT

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    27. März 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bäuerliche Selbstvermarktung [#2582]
Datum
30. Januar 2022 08:47
An
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich möchte wissen welche Umsätze in den Jahren 2015 bis 2021 im Zuge der Selbstvermarktung erzielt wurden. Bitte um eine Aufschlüsselung nach Jahren, nach Art der Vermartkungsform (Ab-Hof-Verkaus/ Abgesonderte Verkaufstelle/ Bauernladen - Gemeinsame Verkaufstelle/ Bauernmarkt/ Markt im Sinne der GWO/ Feilbieten im Umherziehen/ Selbsternte/ Zustellung) Welche Umsätze wurden in den Jahren 2015 bis 2021 an Landwirtschaftlichen Betrieben durch Verabreichung und Ausschank erziehlt? Wie hoch war in den Jahren jeweils der Entgang an MWSt. und sonstigen Steuern durch die Bäuerliche Selbstvermarktung im Vergleich zum Verkauf der selben waren / Dienstleistungen im Rahmen eines Gewerbebetriebes / Lebensmittelhandels? Wie viele Arbeitsplätze hätten in den Jahren 2015 bis 2021 geschaffen werden können wenn die Bäuerliche Selbstvermarktung untersagt gewesen wäre?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2582/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT
Datum
30. Januar 2022 08:47
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Sehr [geschwärzt], Seitens des BMLRT können keine Informationen zu Umsätzen in den Jahren 2015 bis 2021 im Zuge d…
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
WG: Bäuerliche Selbstvermarktung [#2582]; §§ 2, 3 AuskunftspflichtG; Abs.: [geschwärzt] [#2582] <[geschwärzt]>
Datum
10. Februar 2022 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Seitens des BMLRT können keine Informationen zu Umsätzen in den Jahren 2015 bis 2021 im Zuge der Selbstvermarktung gemacht werden. Fragen zu Umsatzsteuer wären an das zuständige Bundesministerium für Finanzen zu richten. Seitens des BMLRT können keine Aufschlüsselungen nach Jahren, nach Art der Vermarktungsform (Ab-Hof-Verkaufs/ Abgesonderte Verkaufsstelle/ Bauernladen - Gemeinsame Verkaufsstelle/ Bauernmarkt/ Markt im Sinne der GWO/ Feilbieten im Umherziehen/ Selbsternte/ Zustellung) gemacht werden. Zahlen dazu liegen im BMLRT nicht auf. Seitens des BMLRT können keine Daten zu erzielten Umsätzen in den Jahren 2015 bis 2021 durch Verabreichung und Ausschank gemacht werden. Fragen zu Umsatzsteuer wären an das zuständige Bundesministerium für Finanzen zu richten. Seitens des BMLRT können keine Daten zur Höhe des Entgangs an MWSt. und sonstigen Steuern durch die Bäuerliche Selbstvermarktung im Vergleich zum Verkauf der selben Waren / Dienstleistungen im Rahmen eines Gewerbebetriebes / Lebensmittelhandels zur Verfügung gestellt werden. Fragen zu Umsatzsteuer wären an das zuständige Bundesministerium für Finanzen zu richten. Abschließend möchten wir auf den Grünen Bericht 2021 (https://gruenerbericht.at/cm4/jdownload/download/2-gr-bericht-terreich/2393-gb2021) verweisen, der vom ho. Ressort herausgegeben wurde und eine detaillierte Darstellung der Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft beinhaltet. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, REGIONEN UND [geschwärzt] Sektion Steuerung [geschwärzt] Services Ombudsstelle [geschwärzt] Stubenring 1, 1010 Wien service@bmlrt.gv.at bmlrt.gv.at