Medienkooperationen der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021

Anfrage an: Stadt Graz

Ich beantrage die Offenlegung aller Verträge zur Medienkooperation aller Organe der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021.
Darüberhinaus die Offenlegung für allfällige Förderungen von Großveranstaltungen wie etwa Grazathlon, Faschingsumzug und dergleichen, z.B. Übernahme der Kosten von Straßenreinigung, Müllentsorgung, Polizei und ähnliches, ebenfalls für die Jahre 2017 bis 2021

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilu…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Medienkooperationen der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021 [#2612]
Datum
19. März 2022 15:17
An
Stadt Graz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Ich beantrage die Offenlegung aller Verträge zur Medienkooperation aller Organe der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021. Darüberhinaus die Offenlegung für allfällige Förderungen von Großveranstaltungen wie etwa Grazathlon, Faschingsumzug und dergleichen, z.B. Übernahme der Kosten von Straßenreinigung, Müllentsorgung, Polizei und ähnliches, ebenfalls für die Jahre 2017 bis 2021
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2612/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Medienkooperationen der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021" vom 19.03.…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Medienkooperationen der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021 [#2612]
Datum
15. Mai 2022 19:16
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Medienkooperationen der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021" vom 19.03.2022 (#2612) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2612/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Medienkooperationen der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021" vom 19.03.…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Medienkooperationen der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021 [#2612]
Datum
15. Mai 2022 19:16
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Medienkooperationen der Stadt Graz zwischen 2017 und 2021" vom 19.03.2022 (#2612) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2612/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Graz
WG: Ihre Anrfrage [#2612] Sehr geehrtAntragsteller/in sämtliche Förderungen der Stadt Graz werden ab dem Jahr 2…
Von
Stadt Graz
Betreff
WG: Ihre Anrfrage [#2612]
Datum
18. Mai 2022 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in sämtliche Förderungen der Stadt Graz werden ab dem Jahr 2019 transparent im Rahmen des offenen Haushaltes dargestellt: https://offenerhaushalt.at/gemeinde/graz/subventionen Für 2017 und 2018 gibt es keine solchen Darstellungen. Diese dürften mangels gesetzlicher Grundlage auch gar nicht veröffentlicht bzw. an Dritte weitergegeben werden. Die datenschutzrechtlich relevante Bestimmung für die Veröffentlichung der Förderungen wurde erst mit LGBl. Nr. 97/2019 mit § 41b in das Statut der Landeshauptstadt Graz eingefügt und damit eine Rechtsgrundlage geschaffen, dass diese Daten veröffentlicht werden dürfen. Herzliche Grüße
Stadt Graz
WG: Ihre Anrfrage [#2612] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sehr gerne finden Sie Info…
Von
Stadt Graz
Betreff
WG: Ihre Anrfrage [#2612]
Datum
18. Mai 2022 15:24
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sehr gerne finden Sie Informationen zu Medienkooperationen, Förderungen etc. wie folgt: Bekanntgabepflicht nach § 2 Abs. 1 MedKF-TG – Medienkooperationen, Inserate etc.: Wie alle Rechtsträger:innen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, ist auch die Stadt Graz nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (§ 2 und 4) meldepflichtig. Die Bekanntgabepflicht nach § 2 Abs. 1 MedKF-TG bezieht sich auf Medienkooperationen mit und Werbeaufträge an Medieninhaber:innen eines periodischen Mediums. Bekanntzugeben sind grundsätzlich der Name des jeweiligen periodischen Mediums und die Gesamthöhe des Entgelts für die innerhalb eines Quartals erfolgten Veröffentlichungen. Bekanntgabepflicht nach § 4 Abs. 1 MedKF-TG – Förderungen: Die Bekanntgabepflicht nach § 4 Abs. 1 MedKF-TG bezieht sich wiederum auf Förderungen an Medieninhaber:innen eines periodischen Mediums. Es geht im weitesten Sinne um Fälle, in denen ein:e Rechtsträger:in Gelder an eine:n Medieninhaber:in auszahlt, denen keine unmittelbare Gegenleistung von Medieninhaber:innen (z.B. Inserate, Werbeschaltungen etc.) gegenübersteht. Bekanntzugeben sind – anders als im Fall einer Meldung nach § 2 – der Name von Förderungsempfänger:innen und die Höhe der zugesagten Förderung. Alle gemeldeten Daten werden von der KommAustria im Bereich Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt. Dadurch wird es interessierten Nutzer:innen ermöglicht, die Daten ohne technische Beschränkungen einzusehen. Die gemeldeten Daten werden auch weiterverwendet, ein Beispiel dafür ist das Projekt Medientransparenz Austria der FH Joanneum in Graz. Gerne finden Sie hier alle veröffentlichen Zahlen: https://www.rtr.at/medien/aktuelles/veroeffentlichungen/Uebersichtseite.de.html?l=de&q=&t=field%3Dmedientransparenz Herzlichste Grüße