Hochschüler_innenschaften an denen nach HSG eine Körperschaft öffentlichen Rechts besteht
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Mit der Bitte um Auflistung jener Bildungseinrichtungen, welche nicht bis zum 31. März 2022, bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mandatarinnen und Mandatare mit Zweidrittelmehrheit, ein Beschluss auf Fortbestehen der Körperschaft öffentlichen Rechts gefasst haben. (Mit Stand der Beantwortung der Anfrage)
Weiters bitte ich um eine Auflistung, welche Bildungseinrichtungen in der Verordnung des Bundesministers kundgemacht werden und damit eine Köperschaft öffentlichen Rechts bleiben werden. (Mit Stand der Beantwortung der Anfrage)
Vielen Dank!
Information nicht vorhanden
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Datum31. März 2022
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26. Mai 2022
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