Hochschüler_innenschaften an denen nach HSG eine Körperschaft öffentlichen Rechts besteht
Mit der Bitte um Auflistung jener Bildungseinrichtungen, welche nicht bis zum 31. März 2022, bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mandatarinnen und Mandatare mit Zweidrittelmehrheit, ein Beschluss auf Fortbestehen der Körperschaft öffentlichen Rechts gefasst haben. (Mit Stand der Beantwortung der Anfrage)
Weiters bitte ich um eine Auflistung, welche Bildungseinrichtungen in der Verordnung des Bundesministers kundgemacht werden und damit eine Köperschaft öffentlichen Rechts bleiben werden. (Mit Stand der Beantwortung der Anfrage)
Vielen Dank!
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Datum31. März 2022
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26. Mai 2022
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Hochschüler_innenschaften an denen nach HSG eine Körperschaft öffentlichen Rechts besteht [#2616]
- Datum
- 31. März 2022 18:07
- An
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Betreff
- Hochschüler_innenschaften an denen nach HSG eine Körperschaft öffentlichen Rechts besteht [#2616]
- Datum
- 28. April 2022 16:36
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