Abgeltung der Erfassung von Impfnebenwirkungen oder Impfschäden, Covid-Impfung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Soweit allgemein bekannt ist, erhalten Ärzte für die Aufwendungen bei der Verabreichung einer Covid-Schutzimpfung finanzielle Abgeltung, jedoch nicht für die vor allem zeitlichen Aufwendungen, die beim Erfassen und Melden von Impfschäden oder Impfnebenwirkungen der gleichen Impfung entstehen. Ebenso sehen die einschlägigen Vorschriften keine Konsequenzen einer Nichterfassung von Impfschäden/Impfnebenwirkungen vor, womit die Gefahr einer Untererfassung und somit nicht sachlich richtig dargestellten Zahl von derartigen Schäden und somit auch eine Verfälschung der vorgeblichen "Sicherheit" der Impfung droht bzw. nach mehr als 1 Jahr Impfkampagne bereits eingetreten ist. Frage: Welche Maßnahmen sind vom BM in Planung bzw. Umsetzung, um eine sachlich richtige Darstellung von etwaigen Impffolgen zu garantieren ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    15. September 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Abgeltung der Erfassung von Impfnebenwirkungen oder Impfschäden, Covid-Impfung [#2689]
Datum
21. Juli 2022 07:47
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Soweit allgemein bekannt ist, erhalten Ärzte für die Aufwendungen bei der Verabreichung einer Covid-Schutzimpfung finanzielle Abgeltung, jedoch nicht für die vor allem zeitlichen Aufwendungen, die beim Erfassen und Melden von Impfschäden oder Impfnebenwirkungen der gleichen Impfung entstehen. Ebenso sehen die einschlägigen Vorschriften keine Konsequenzen einer Nichterfassung von Impfschäden/Impfnebenwirkungen vor, womit die Gefahr einer Untererfassung und somit nicht sachlich richtig dargestellten Zahl von derartigen Schäden und somit auch eine Verfälschung der vorgeblichen "Sicherheit" der Impfung droht bzw. nach mehr als 1 Jahr Impfkampagne bereits eingetreten ist. Frage: Welche Maßnahmen sind vom BM in Planung bzw. Umsetzung, um eine sachlich richtige Darstellung von etwaigen Impffolgen zu garantieren ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2689/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: Abgeltung der Erfassung von Impfnebenwirkungen oder Impfschäden, ... [20220721-075636227/20220728-115245872] S…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Abgeltung der Erfassung von Impfnebenwirkungen oder Impfschäden, ... [20220721-075636227/20220728-115245872]
Datum
29. Juli 2022 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Entgegen Ihren Ausführungen besteht in Österreich bereits ein elaboriertes System, welches die lückenlose Erfassung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln gewährleisten soll: Angehörige von Gesundheitsberufen, dies sind Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen, Dentist:innen, Hebammen, Apothek:innen, Drogist:innen sowie Gewerbetreibende, die gemäß der Gewerbeordnung 1994 zur Herstellung von Arzneimitteln oder zum Großhandel mit Arzneimitteln berechtigt sind, sind gemäß Arzneimittelgesetz und Pharmakovigilanzverordnung verpflichtet, in Österreich auftretende Nebenwirkungen von sämtlichen Arzneimitteln, somit auch von Impfungen gegen COVID-19, an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu melden. Das Unterlassen der Meldung stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Zusätzlich dazu haben auch Patient:innen selbst und deren Angehörige die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln direkt dem BASG zu melden. Informationen zur Pharmakovigilanz, inklusive der Formulare zur Meldung von Nebenwirkungen, finden Sie auf der Website des BASG: https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/meldewesen/nebenwirkungsmeldung-human Wir hoffen hiermit zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen zu haben. Beste Grüße