Kinderrechte

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie kann ich das Kontaktrecht meiner Drillinge mit mir (ihrem Vater) durchsetzen? Ich habe von der Obsorgeverhandlung schriftlich, daß die Kindesmutter mit der alleinigen Obsorge sämtliche Kinderrechte wahrnehmen und ordentlich erfüllen muß nur tut sie das was den Artikel 9 Punkt 3 (in der Verfassung glaub ich Artikel 2 bzw §187 ABGB) betrifft nicht. In der Broschüre vom Justizministerium über Kinderrechte und Obsorge steht unter dem Punkt wie die Obsorge auszuüben ist, daß das Kindeswohl gefährdet ist wenn die Kinder vernachlässigt werden oder der Kontakt zum anderen Elternteil unterbunden wird (sogar gelb unterlegt) nur geht das Jugendamt dem überhaupt nicht nach wenn ich deswegen eine Kindeswohlgefährdung anzeige. Nach einem längerem Schriftwechsel hat mir die Kija mitgeteilt, daß die mich nicht vertreten können und ich die Kinder über ihre Rechte informieren soll und die Kontaktdaten weitergeben soll und die sollen sich dann dort melden, aber die Kinder haben ja keinen Kontakt zu mir, außerdem sind die erst 8 und was das betrifft auf ihre Mutter angewiesen und das würde einen Loyalitätskonflikt auslösen. Ich finde keine einzige Kanzlei die auf Kinderrechte spezialisiert ist, bei einer die angeblich die Experten dafür in Graz sind hab ichs probiert, die haben mir aber erst wieder einen Antrag über meine Väterrechte geschrieben und wie ichs dann umgeschrieben habe haben die mir mitgeteilt wenn das so ist vertreten die mich jetzt nicht mehr. Die Männerberatungsstelle in Graz hat mir mitgeteilt, daß die das als Kriegserklärung ansehen wenn ich das über die Kinderrechte machen will, die sind also auch keine Hilfe genausowenig wie das Kinderschutzzentrum. Mir gehts darum einen Antrag bei Gericht einzubringen, daß die Drillinge ein Recht haben mit mir Kontakt aufzunehmen indem ihre Mutter sie oft genug zu mir bringt, mit Wechselgewand und Jause und auch wieder abholt. Bei gemeinsamer Obsorge würde ich mich da selbstverständlich drum kümmern, ich habs auch beantragt, aber das wollte die Mutter nicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2022
  • Frist
    24. September 2022
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Paul Enzinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
Kinderrechte [#2698]
Datum
30. Juli 2022 17:45
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie kann ich das Kontaktrecht meiner Drillinge mit mir (ihrem Vater) durchsetzen? Ich habe von der Obsorgeverhandlung schriftlich, daß die Kindesmutter mit der alleinigen Obsorge sämtliche Kinderrechte wahrnehmen und ordentlich erfüllen muß nur tut sie das was den Artikel 9 Punkt 3 (in der Verfassung glaub ich Artikel 2 bzw §187 ABGB) betrifft nicht. In der Broschüre vom Justizministerium über Kinderrechte und Obsorge steht unter dem Punkt wie die Obsorge auszuüben ist, daß das Kindeswohl gefährdet ist wenn die Kinder vernachlässigt werden oder der Kontakt zum anderen Elternteil unterbunden wird (sogar gelb unterlegt) nur geht das Jugendamt dem überhaupt nicht nach wenn ich deswegen eine Kindeswohlgefährdung anzeige. Nach einem längerem Schriftwechsel hat mir die Kija mitgeteilt, daß die mich nicht vertreten können und ich die Kinder über ihre Rechte informieren soll und die Kontaktdaten weitergeben soll und die sollen sich dann dort melden, aber die Kinder haben ja keinen Kontakt zu mir, außerdem sind die erst 8 und was das betrifft auf ihre Mutter angewiesen und das würde einen Loyalitätskonflikt auslösen. Ich finde keine einzige Kanzlei die auf Kinderrechte spezialisiert ist, bei einer die angeblich die Experten dafür in Graz sind hab ichs probiert, die haben mir aber erst wieder einen Antrag über meine Väterrechte geschrieben und wie ichs dann umgeschrieben habe haben die mir mitgeteilt wenn das so ist vertreten die mich jetzt nicht mehr. Die Männerberatungsstelle in Graz hat mir mitgeteilt, daß die das als Kriegserklärung ansehen wenn ich das über die Kinderrechte machen will, die sind also auch keine Hilfe genausowenig wie das Kinderschutzzentrum. Mir gehts darum einen Antrag bei Gericht einzubringen, daß die Drillinge ein Recht haben mit mir Kontakt aufzunehmen indem ihre Mutter sie oft genug zu mir bringt, mit Wechselgewand und Jause und auch wieder abholt. Bei gemeinsamer Obsorge würde ich mich da selbstverständlich drum kümmern, ich habs auch beantragt, aber das wollte die Mutter nicht.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Paul Enzinger Anfragenr: 2698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2698/ Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Enzinger, leider kann das Bundesministerium für Justiz in dieser Angelegenheit nicht weiterhel…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Kinderrechte [#2698]
Datum
8. August 2022 19:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Enzinger, leider kann das Bundesministerium für Justiz in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Die Wahrnehmung von rechtsberatender Tätigkeit im Zusammenhang mit laufenden gerichtlichen Verfahren ist nicht Teil des Aufgaben- und Befugnisbereiches des BMJ und ist daher auch nicht vom behördlichen Auskunftsrecht umfasst (OGH 25. Mai 2000, 1 Ob46/00x). Die Rechtsmeinung einer Behörde zu einem bestimmten Sachverhalt ist – anders als etwa die Mitteilung des Inhalts einer bestimmten Vorschrift oder der Hinweis, in welcher Rechtsvorschrift eine Angelegenheit geregelt ist – eine Rechtsauskunft, die nicht dem AuskunftspflichtG unterliegt (VwGH 25.3.2010, 2010/04/0019). Bitte wenden Sie sich daher an einen Vertreter oder eine Vertreterin der rechtsberatenden Berufe um Unterstützung im konkreten Verfahren zu erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass sich das Bundesministerium für Justiz als Verwaltungsbehörde jeglicher Einmischung in gerichtliche Verfahren zu enthalten hat und es ihm daher auch nicht zukommt, Ihnen bestimmte Personen zu Ihrer Rechtsvertretung vor Gericht zu empfehlen oder zu vermitteln. Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft zu beantragen (§ 4 Auskunftspflichtgesetz). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Sie können den Antrag entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder Ihre Identität mit einem Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein nachweisen. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel melden. Der Bescheid wird im Wesentlichen dieselbe Begründung wie oben enthalten, Sie aber in den Stand versetzen, ein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen und die Nichtbeauskunftung von diesem Gericht überprüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen