Todesfall ohne Erben

Anfrage an: Wels, Oberösterreich

Wer kommt für die Kosten des Gerichtes, bzw. der Beerdigung auf, falls keine Erben ermittelt werden können?
Herzlichen Dank für ihre Bemühungen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    13. Oktober 2022
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mike posch
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Information…
An Wels, Oberösterreich Details
Von
mike posch
Betreff
Todesfall ohne Erben [#2703]
Datum
18. August 2022 17:09
An
Wels, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Wer kommt für die Kosten des Gerichtes, bzw. der Beerdigung auf, falls keine Erben ermittelt werden können? Herzlichen Dank für ihre Bemühungen!
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. mike posch Anfragenr: 2703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2703/
Mit freundlichen Grüßen mike posch
mike posch
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Todesfall ohne Erben" vom 18.08.2022 (#2703) wurde von Ihnen …
An Wels, Oberösterreich Details
Von
mike posch
Betreff
AW: Todesfall ohne Erben [#2703]
Datum
14. Oktober 2022 07:24
An
Wels, Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Todesfall ohne Erben" vom 18.08.2022 (#2703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, mike posch Anfragenr: 2703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2703/ Postanschrift mike posch << Adresse entfernt >>
mike posch
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Todesfall ohne Erben" vom 18.08.2022 (#2703) wurde von Ihnen …
An Wels, Oberösterreich Details
Von
mike posch
Betreff
AW: Todesfall ohne Erben [#2703]
Datum
14. Oktober 2022 07:25
An
Wels, Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Todesfall ohne Erben" vom 18.08.2022 (#2703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, mike posch Anfragenr: 2703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2703/ Postanschrift mike posch << Adresse entfernt >>
Wels, Oberösterreich
Sehr geehrter Herr Posch! An welche Behörde haben Sie Ihre Anfrage gesandt? Wie lautete Ihre Anfrage? Mit freun…
Von
Wels, Oberösterreich
Betreff
AW: Todesfall ohne Erben [#2703]
Datum
14. Oktober 2022 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Posch! An welche Behörde haben Sie Ihre Anfrage gesandt? Wie lautete Ihre Anfrage? Mit freundlichen Grüßen
mike posch
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anfrage wurde an das Magistrat Wels gestellt. Zuständig ist wahrscheinlic…
An Wels, Oberösterreich Details
Von
mike posch
Betreff
AW: Todesfall ohne Erben [#2703]
Datum
17. Oktober 2022 19:44
An
Wels, Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anfrage wurde an das Magistrat Wels gestellt. Zuständig ist wahrscheinlich das Standesamt, da ja dort die Personen registriert sind. Hochachtungsvoll M. Posch Anfragenr: 2703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2703/ Postanschrift mike posch << Adresse entfernt >>
Wels, Oberösterreich
Sehr geehrter Herr Posch, Ihre Nachricht wurde heute an das Standesamt Wels weitergeleitet. Es tut mir sehr leid,…
Von
Wels, Oberösterreich
Betreff
AW: Todesfall ohne Erben [#2703]
Datum
18. Oktober 2022 07:13
Status
Sehr geehrter Herr Posch, Ihre Nachricht wurde heute an das Standesamt Wels weitergeleitet. Es tut mir sehr leid, aber die von Ihnen angeführte Anfrage vom 18.08.2022 ist nie bei uns eingelangt. Sie werden daher höflich ersucht, Ihre Anfrage neuerlich an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
mike posch
Sehr geehrte<< Anrede >> Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Inform…
An Wels, Oberösterreich Details
Von
mike posch
Betreff
AW: Todesfall ohne Erben [#2703]
Datum
18. Oktober 2022 16:31
An
Wels, Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Wer kommt für die Kosten des Gerichtes, bzw. der Beerdigung auf, falls keine Erben ermittelt werden können? Herzlichen Dank für ihre Bemühungen! Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. M. Posch Anfragenr: 2703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2703/ Postanschrift mike posch << Adresse entfernt >>
Wels, Oberösterreich
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Wels, Oberösterreich
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Oktober 2022 16:31
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Wels, Oberösterreich
Sehr geehrter Herr Posch! Zu Ihrer Anfrage kann seitens des Standesamtes Wels keine Auskunft erteilt werden, da d…
Von
Wels, Oberösterreich
Betreff
AW: Todesfall ohne Erben [#2703]
Datum
19. Oktober 2022 07:08
Status
Sehr geehrter Herr Posch! Zu Ihrer Anfrage kann seitens des Standesamtes Wels keine Auskunft erteilt werden, da die Frage der Kostentragung nicht in die Kompetenz des Standesamtes fällt. Bzgl. der Gerichtskosten wenden Sie sich bitte an ein Bezirksgericht. Für Beerdigungen bei einem Todesfall ohne Erben ist am Magistrat der Stadt Wels die Dienststelle Sozialservice und Frauen (<<E-Mail-Adresse>>) zuständig. Ihre Anfrage wird daher an diese Organisationseinheit weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Wels, Oberösterreich
Sehr geehrte Frau Posch! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann mitgeteilt werden, dass hier die Regelung des § 15 de…
Von
Wels, Oberösterreich
Betreff
Anfrage Todesfall ohne Erben
Datum
27. Oktober 2022 18:01
Status
image001.png
4,1 KB


Sehr geehrte Frau Posch! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann mitgeteilt werden, dass hier die Regelung des § 15 des Oö. Leichenbestattungsgesetzes greift, der wie folgt lautet: (1) Jede Leiche muß bestattet werden, und zwar in der Regel nach Ablauf von achtundvierzig Stunden und vor Ablauf von sechsundneunzig Stunden nach dem Eintritt des Todes. Werden Leichen in besonderen, die Verwesung hindernden Einrichtungen (wie Kühlräumen) aufbewahrt, so ist die Dauer dieser Aufbewahrung im Höchstausmaß von achtundvierzig Stunden in die Frist von sechsundneunzig Stunden nicht einzurechnen. Ein Abgehen von der damit festgelegten Bestattungsfrist ist nur bei Abgabe einer Leiche an ein anatomisches Universitätsinstitut oder mit Bewilligung des Bürgermeisters zulässig. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn sanitätspolizeiliche Bedenken dagegen nicht bestehen, insbesondere wenn durch geeignete Konservierungsmaßnahmen, wie Einbalsamierung oder Kühlung, eine ausreichende Verzögerung des Zerfalls des toten Körpers gewährleistet ist. (2) Unabhängig davon, wer zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet ist, haben die nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder, falls keine Angehörigen vorhanden sind, die Personen, mit denen der Verstorbene zuletzt in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat, für die Bestattung Sorge zu tragen. Sind keine nach dieser Bestimmung Verpflichtete vorhanden oder kommen sie ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, ist die Bestattung durch die Gemeinde, in der sich der Todesfall ereignet hat, wenn diese nicht festgestellt werden kann, durch die Gemeinde, in der die Leiche aufgefunden wurde, zu besorgen. Es ist daher zunächst zu prüfen, ob Angehörige vorhanden sind oder die Kosten der Bestattung aus der Verlassenschaft gedeckt werden können. Kann kein Kostenträger ermittelt werden bzw. ist dieser nicht zur Kostenübernahme bereit und können die Kosten für eine Bestattung offenkundig auch nicht aus der Verlassenschaft getragen werden, so wird ein Sozialhilfebegräbnis auf Kosten der öffentlichen Hand durchgeführt. Die angefallenen Kosten werden bei der Verlassenschaft als Forderung angemeldet. Für die Stadt Wels: In Vollmacht Mag. Claudia Jandl [cid:image001.png@01D8EA2D.0E6975D0] Leiterin der Dienststelle Sozialservice und Frauen Traungasse 6, 4600 Wels Zimmer Nr. 230 Tel.: +43 7242 235 3820 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> UID-Nr.: ATU23478804 wels.at