Anfrage betreffend Belegerteilungspflicht

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Seit dem Jahr 2016 muss jedes Unternehmen bei Barzahlungen einen Beleg bzw. einen Kassenbeleg (z.B. Kassenbon) erstellen und der Kundschaft aushändigen.

Belegannahme durch den Kunden

Die Kundin/der Kunde kann nicht gezwungen werden, den Beleg anzunehmen. Allein durch das Anbieten eines Kassabelegs ist die Belegerteilungspflicht für das Unternehmen erfüllt.

Es besteht zwar eine Belegerteiungspflicht seitens der Unternehmen andererseits besteht für den Kunden oder die Kundin keine Pflicht den Beleg anzunehmen.

Ich habe mehrfach in Geschäften eingekauft und der Beleg wurde zwar ausgedruckt aber mir als Kunden nicht ausgehändigt. Muss es angezeigt werden wenn ein Unternehmen mir den Kassenbeleg auch ohne Angebot nicht aushändigt?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Herzlichen Dank für die Auskunft
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2022
  • Frist
    26. November 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage betreffend Belegerteilungspflicht [#2721]
Datum
24. September 2022 18:24
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Seit dem Jahr 2016 muss jedes Unternehmen bei Barzahlungen einen Beleg bzw. einen Kassenbeleg (z.B. Kassenbon) erstellen und der Kundschaft aushändigen. Belegannahme durch den Kunden Die Kundin/der Kunde kann nicht gezwungen werden, den Beleg anzunehmen. Allein durch das Anbieten eines Kassabelegs ist die Belegerteilungspflicht für das Unternehmen erfüllt. Es besteht zwar eine Belegerteiungspflicht seitens der Unternehmen andererseits besteht für den Kunden oder die Kundin keine Pflicht den Beleg anzunehmen. Ich habe mehrfach in Geschäften eingekauft und der Beleg wurde zwar ausgedruckt aber mir als Kunden nicht ausgehändigt. Muss es angezeigt werden wenn ein Unternehmen mir den Kassenbeleg auch ohne Angebot nicht aushändigt? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Herzlichen Dank für die Auskunft Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2721/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu …
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz
Datum
3. November 2022 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu Ihrer E-Mail vom 24. September 2022 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen