Klimabonus 2023

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In diesem Jahr wurde der Klimabonus an alle Erwachsene einmalig in Höhe von 500 Euro ausbezahlt. Ab dem Jahr 2023 soll dieser aus einem pauschalen Sockelbetrag und einem abgestuften Regionalausgleich bestehen, der vom jeweiligen Wohnort und somit von dessen Urbanisierungsgrad abhängig ist.
Von Statistik Austria wurde eine Karte zum Klimabonus erstellt, auf der die Einteilung der Regionen in ihren vier vordefinierten Kategorien eingesehen werden kann.

Ich bitte um Auskunft, warum ganz Wien als urbanes Zentrum mit höchstrangiger ÖV-Erschließung definiert wird, da den Bewohner*innen der Randbezirke oftmals wie jenen Bewohner*innen der niederösterreichischen Nachbargemeinden nur eine Buslinie als öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, und durch die Klassifizierung als urbanes Zentrum somit keinen regionalen Ausgleich erhalten.

Vielen Dank im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    1. Dezember 2022
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Sigrid Rudischer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Sigrid Rudischer
Betreff
Klimabonus 2023 [#2752]
Datum
6. Oktober 2022 21:38
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In diesem Jahr wurde der Klimabonus an alle Erwachsene einmalig in Höhe von 500 Euro ausbezahlt. Ab dem Jahr 2023 soll dieser aus einem pauschalen Sockelbetrag und einem abgestuften Regionalausgleich bestehen, der vom jeweiligen Wohnort und somit von dessen Urbanisierungsgrad abhängig ist. Von Statistik Austria wurde eine Karte zum Klimabonus erstellt, auf der die Einteilung der Regionen in ihren vier vordefinierten Kategorien eingesehen werden kann. Ich bitte um Auskunft, warum ganz Wien als urbanes Zentrum mit höchstrangiger ÖV-Erschließung definiert wird, da den Bewohner*innen der Randbezirke oftmals wie jenen Bewohner*innen der niederösterreichischen Nachbargemeinden nur eine Buslinie als öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, und durch die Klassifizierung als urbanes Zentrum somit keinen regionalen Ausgleich erhalten. Vielen Dank im Voraus!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. [geschwärzt] Anfragenr: 2752 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Sigrid Rudischer
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrter [geschwärzt], bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass …
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Klimabonus 2023 [#2752]“, vom 06.10.2022
Datum
22. November 2022 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>