Empfehlung 5. Impfung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Auf der Website "gesundheit.gv.at" zur Impfung gg. Covid wird in dem verlinkten Dokument "Covid-19 Impfungen Herbst 2022" empfohlen: "Schwer immunsupprimierte Personen sollten in Abhängigkeit von ihrer individuellen Situation weitere Impfungen erhalten." Aus dem Beipackzettel von Pfizer, "Anhang 1, Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels" ist auf seite 4/5 (https://ec.europa.eu/health/documents/c…) zu entnehmen:
"Die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs wurde bei immunsupprimierten Personen, einschließlich Personen die Immunsuppressiva erhielten, nicht bewertet. Die Wirksamkeit von Comirnaty könnte bei immunsupprimierten Personen geringer sein. Die Empfehlung, bei stark immunsupprimierten Personen eine dritte Dosis in Betracht zu ziehen, basiert auf begrenzten serologischen Nachweisen aus einer Fallserie in der Literatur zur klinischen Behandlung von Patienten mit iatrogener Immunsuppression nach Transplantation solider Organe (siehe Abschnitt 4.2)"
Frage 1: Welche medizinischen Erkenntnisse zieht der Bundesminister für Gesundheit als Basis der Impfempfehlung bei immunsupprimierten Personen heran ? ("Wirksamkeit...nicht bewertet")
Frage 2: Bitte um Nennung und Offenlegung der medizinischen Erkenntnisse /Tests, etc.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    24. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Empfehlung 5. Impfung [#2766]
Datum
29. Oktober 2022 07:51
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Auf der Website "gesundheit.gv.at" zur Impfung gg. Covid wird in dem verlinkten Dokument "Covid-19 Impfungen Herbst 2022" empfohlen: "Schwer immunsupprimierte Personen sollten in Abhängigkeit von ihrer individuellen Situation weitere Impfungen erhalten." Aus dem Beipackzettel von Pfizer, "Anhang 1, Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels" ist auf seite 4/5 (https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2021/20211103153695/anx_153695_de.pdf) zu entnehmen: "Die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs wurde bei immunsupprimierten Personen, einschließlich Personen die Immunsuppressiva erhielten, nicht bewertet. Die Wirksamkeit von Comirnaty könnte bei immunsupprimierten Personen geringer sein. Die Empfehlung, bei stark immunsupprimierten Personen eine dritte Dosis in Betracht zu ziehen, basiert auf begrenzten serologischen Nachweisen aus einer Fallserie in der Literatur zur klinischen Behandlung von Patienten mit iatrogener Immunsuppression nach Transplantation solider Organe (siehe Abschnitt 4.2)" Frage 1: Welche medizinischen Erkenntnisse zieht der Bundesminister für Gesundheit als Basis der Impfempfehlung bei immunsupprimierten Personen heran ? ("Wirksamkeit...nicht bewertet") Frage 2: Bitte um Nennung und Offenlegung der medizinischen Erkenntnisse /Tests, etc.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2766/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesminis…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Empfehlung 5. Impfung [#2766] [20221031-074901830/20221104-130931138]
Datum
4. November 2022 13:09
Status
Warte auf Antwort
214,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt ist. Wir haben Ihr Schreiben an die zuständige Abteilung zur direkten Beantwortung weitergeleitet. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).