CO2-Anteil in der Luft

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Der CO2-Anteil in der Luft beträgt 0,04 % (Quelle: https://www.hlnug.de/themen/luft/grundl….) Wieviel Prozent an CO2 in dieser Menge wird von der Umwelt (ohne menschliches Beeinflussung und unabhängig davon) selbst produziert ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    26. Januar 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
CO2-Anteil in der Luft [#2783]
Datum
1. Dezember 2022 08:56
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Der CO2-Anteil in der Luft beträgt 0,04 % (Quelle: https://www.hlnug.de/themen/luft/grundlagen#:~:text=Reine%2C%20trockene%20Luft%20hat%20in,ein%20(Global%20Monitoring%20Laboratory)%20.) Wieviel Prozent an CO2 in dieser Menge wird von der Umwelt (ohne menschliches Beeinflussung und unabhängig davon) selbst produziert ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2783/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass …
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „CO2-Anteil in der Luft [#2783]“, vom 01.12.2022
Datum
15. Dezember 2022 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen